Panorama 01.02.09
Straub: Nie mehr „lebensunwertes Leben“
Bei einer Gedenkfeier im Zentrum für Psychiatrie in Ravensburg-Weißenau hat der Landtag von Baden-Württemberg an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert. Dieser Tag des Gedenkens werde begangen, um die Erfahrungen der Vergangenheit als Richtschnüre in die Gegenwart einzuflechten, betonte Landtagspräsident Peter Straub (CDU) in seiner Rede. Unsere Verantwortung ist, nie mehr zuzulassen, dass unterschieden wird zwischen ‚lebenswertem’ und ‚lebensunwertem’ Leben“, so Straub.

Der „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“ sei auch ein Tag der Ehrfurcht vor dem Leben – genauer: auch ein Tag der Ehrfurcht vor der Gleichwertigkeit des menschlichen Lebens.“ Die Nazi-Tyrannei war ein Terrorregime gegen die Humanität. Und sie lehrt uns, wohin Menschen abgleiten können. Also müssen wir unsere mentale Entschiedenheit und unsere institutionellen Sicherungen stets aufs Neue festigen.“

Straub hob besonders die von Staats wegen getöteten behinderten und kranken Menschen hervor. „Die Nationalsozialisten pervertierten das Recht auf Leben. Mit ihrer Ideologie vom absoluten Recht des Stärkeren zerstörten sie bewusst die sittlichen Grundlagen der Zivilisation. Sie ersetzten die Ethik des Respekts, der Solidarität und der Karitas durch eine – so wörtlich – ‚Ethik des Raubtiers’. Das Tötungsverbot war ihnen nicht heilig. Zum Wesenskern des Nationalsozialismus gehörten das eigenmächtige, willkürliche Einteilen in lebenswertes’ und ‚lebensunwertes’ Leben und – als Konsequenz – das schließlich geradezu gierige Vernichten von Menschen.

Unsere Verantwortung ist,
  • nie mehr zuzulassen, dass das Menschsein abhängig gemacht wird von ‚Rasse’ oder Herkunft, von Überzeugung oder Glauben, von Gesundheit oder Leistungsfähigkeit,
  • nie mehr zuzulassen, dass unterschieden wird zwischen ‚lebenswertem” und ‚lebensunwertem” Leben.
Das menschliche Lebensrecht, die Unversehrtheit der Person und die Würde des Menschen zählen zum Universellen. Werden Menschen irgendwo stigmatisiert, wuchert irgendwo gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, dann sind wir alle als Mitmenschen verletzt, dann sind wir alle elementar betroffen. Das müssen wir begreifen. Und verinnerlichen. Unsere Trauer und unsere Scham werden deswegen erst durch Selbstskepsis nachhaltig. Denn es gibt – erstens – eine Menschenfeindlichkeit durch Unterlassen, sprich: durch bequemes Ignorieren und Schweigen, durch Duckmäusertum oder Oberflächlichkeit. Und – zweitens – dürfen wir nicht glauben, Menschen seien automatisch immun gegen Hybris, falschen Ehrgeiz und fatales Perfektionsstreben. Grenzen verlocken, dass man sie überschreitet. Und das gilt auch für ethische Grenzen.

Das ‚moralische Gesetz in uns’, das Kant so emphatisch erkannt hat, ist wohl schwächer, als wir denken. Niemand kann ausschließen, dass der ‚Mensch des Menschen Wolf’ wird – falls man ihn lässt. Eine ‚Ethik des Raubtiers’ wendet sich fast zwangsläufig zuvörderst gegen die vermeintlich Schwachen der Gesellschaft. Es entbehrte daher nicht einer schrecklichen Logik,
  • dass die ersten systematisch vernichteten Opfer der nationalsozialistischen Allmachtsanmaßung die behinderten und kranken Menschen in den Heil- und Pflegeanstalten waren;
  • und dass das technische und organisatorische Know-how der Euthanasieverbrechen benutzt wurde für das planmäßige Ermorden all jener, die durch das rassistische Schema der Nazis fielen.
Ein Befehl des Reichsinnenministeriums vom 18. August 1939 verlangte, alle Kinder mit bestimmten – ich zitiere – ‚schweren angeborenen Leiden’ an einen ‚Reichsausschuss zur Erfassung von erb- und anlagebedingtem schweren Leiden’ zu melden.

Unterlagen über diese postnatale Diagnostik sind kaum erhalten. Seriöse Schätzungen sprechen von 5.000, vielleicht auch 8.000 ermordeten Kindern in dreißig Heil- und Pflegeanstalten bis 1945.

Und da wird unser Gedenken beklemmend aktuell
  • angesichts eines wissenschaftlich-technischen Fortschritts, der immer weiter reichende Eingriffe in das werdende Leben ermöglicht;
  • angesichts eines wissenschaftlich-technischen Fortschritts, der immer detaillierter – in Anführungszeichen – ‚Schwächen’ Ungeborener identifiziert und der immer besser zur genetischen Auswahl und Optimierung von Föten befähigen soll.
Das Euthanasieverbrechen an den Erwachsenen fußte auf einer Weisung, die Hitler im Herbst 1939 unterzeichnet hatte, die jedoch auf den 1. September 1939 zurückdatiert worden war. 1. September 1939: der Tag des Überfalls auf Polen, der Tag, an dem Deutschland den II. Weltkrieg vom Zaun brach. Das Zurückdatieren des Befehls lässt tief blicken: Vor der Geschichte sollten sie nebeneinander stehen: der Angriffskrieg und das Beseitigen der dafür ‚Nutzlosen’. Hitler ordnete an, ich zitiere wieder: ‚die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Begutachtung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.’

Auf dieses Dekret wurden die berüchtigte Dienststelle in der Berliner Tiergartenstraße 4 – die ‚T 4’ – errichtet, die Mordmaschinerie flächendeckend installiert, ein Geflecht von Tarnmaßnahmen geschaffen, die Heil- und Pflegeanstalten eingebunden, die grässlichen Meldebögen verschickt sowie die Anstalten bestimmt, in denen Gaskammern gebaut und die Morde durch Ersticken mit Kohlendioxid exekutiert werden konnten. Zu alledem bedurfte es versierter Bürokraten, kompetenter Techniker und williger Mediziner. Und die fanden sich. Sie taten subjektiv einfach ihre Pflicht oder dienten verblendet ‚ihrem Führer’.

Wer von uns jünger ist als siebzig, hat freilich keine unmittelbare Anschauung, wie es im Alltag unter dem Hakenkreuz zuging. Nicht mitzumachen erforderte eine ausgeprägte Zivilcourage. Wir Heutigen sollten deshalb nicht rasche und überhebliche Urteile fällen. Fragen richten sich vielmehr auch an uns: Wo sagen wir klar: ‚Bis hierhin und nicht weiter’? Und wo handeln wir konsequent danach?

Bis 1945 wurden noch 230.000 Opfer durch Giftinjektionen oder planmäßigen Nahrungsentzug ermordet. Ärzte brachen dabei ihren Hippokratischen Eid und erlagen der Versuchung, ungehemmt – in Anführungszeichen – ‚forschen’ zu können.

Gerade unter dem Eindruck der Euthanasieverbrechen haben wir uns vor sechzig Jahren durch unser Grundgesetz eine explizit lebensbejahende Ordnung gegeben. Der Artikel 2 Absatz 2 unserer Verfassung lautet: ‚Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.’ Das ist nicht zuletzt zweierlei:
  • ein moralischer und bioethischer Programmsatz
  • und eine permanente Aufforderung, uns jeglichen lebensverneinenden Entwicklungen entgegenzustellen.
So wird aktuell versucht, für die aktive Sterbehilfe politische und gesellschaftliche Akzeptanz zu erzeugen. Nach verschiedenen Umfragen plädiert inzwischen schon die Hälfte von uns Deutschen, Euthanasie an unheilbar Kranken zuzulassen. Geschäftsmäßige Formen der Beihilfe zum Suizid sind kompromisslos und dauerhaft zu ächten. Ja, mehr noch: Ich bin überzeugt, den selbst ärztlich assistierten Suizid zu erlauben oder zu dulden, würde die Einstellung zu Tod und Sterben verändern. Leidenden könnte der Verzicht auf eine kostenintensive, lebensverlängernde Behandlung allzu leicht nahegelegt werden.

Wir brauchen eine dezidierte ‚Ethik am Lebensende’. Die menschengerechte Alternative zum Irrweg aktive Sterbehilfe heißt: Ausbau der Palliativmedizin und der Hospizarbeit; bessere Qualifizierung der Ärzte, Pfleger und anderer Bezugspersonen; Betreuung, Begleitung und menschliche Wärme. Sorgen wir für Raum, das Zeitliche – im Wortsinn – zu segnen. Dämmen wir die Angst ein, dass betreutes Sterben in Krankenhäusern, Hospizen oder Pflegeheimen zu oft ein technisches Verzögern des Todes sei. Das ist unsere Verpflichtung. Materiell und immateriell.

Der Blick darauf erhellt: Wir müssen uns intensiv auseinandersetzen mit einer schleichenden Funktionsverschiebung bei zentralen Grundrechten. Bemühen wir uns zum Beispiel genügend um ausreichende Kenntnisse über das, was der Mensch als Mitspieler der Evolution so treibt? Oder ist es uns zu anstrengend, über ethische Barrieren für den medizinischen oder technischen Fortschritt selbst nachzudenken? Abstrakter formuliert: Bejahen wir noch hinreichend, dass prinzipielle Grenzen existieren, die vom Individuum nicht durchbrochen werden dürfen?

Bischof Clemens August Graf von Galen sagte in einer Predigt: ‚Wenn man den Grundsatz aufstellt und anwendet, dass man den ‚unproduktiven’ Mitmenschen töten darf, dann wehe uns allen, wenn wir alt und altersschwach werden! Dann ist keiner von uns seines Lebens mehr sicher. Irgendeine Kommission kann ihn auf die Liste der ‚Unproduktiven’ setzen und keine Polizei wird ihn schützen und kein Gericht seine Ermordung ahnden und den Mörder der verdienten Strafe übergeben.’ Diese sieben Jahrzehnte alte Warnung Bischof Graf von Galens zeigt: Wir begehen den ‚Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus’, um die Erfahrungen der Vergangenheit als Richtschnüre in unsere Gegenwart einzuflechten. Auf dass wir uns als wehrhafte Demokraten erweisen! Und: Auf dass wir die Ehrfurcht vor dem Leben niemals preisgeben!"


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