Politik 04.02.09
Werkstätten und Integrationsprojekte nicht von der öffentlichen Vergabe ausgeschlossen
Im Januar 2009 wurde der BAG WfbM der Entwurf zur Neufassung der VOB/A vom 25. November 2008 bekannt. Völlig überraschend war dort zu lesen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3), dass „gemeinnützige Einrichtungen“ von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden sollten. Dies hätte die Mitglieder der BAG WfbM, die Werkstätten und Integrationsprojekte, stark benachteiligt und teilweise auch in ihrer Existenz bedroht. Die politischen Kontakte der BAG WfbM haben nun dazu beigetragen, dass die benachteiligenden Passagen gestrichen wurden.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts hatte erfreulicherweise die „Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge“ in nationales Recht übergeführt. Der BAG WfbM-Vorsitzende Günter Mosen hatte schon im März 2008 bei der Staatssekretärin im BMWi angeregt, die missverständlichen Formulierungen in § 7 Abs 6 VOL/A bzw. VOB § 8 Abs. 6 klarzustellen. Die in den beiden Paragrafen nahezu wortgleichen Texte schlossen „Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen der Jugendhilfe, Aus- und Fortbildungsstätten oder ähnliche Einrichtungen“ von der Vergabe öffentlicher Aufträge aus. Immer wieder gerieten Werkstätten und Integrationsprojekte durch die Formulierung „ähnliche Einrichtungen“ in einen rechtsunsicheren Raum.

Die EU-Richtlinie verfügte, dass zu den Anforderungen, die an die Bewerber gestellt werden zusätzliche Kriterien „insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative“ herangezogen werden können. Das hat der Gesetzentwurf übernommen. Dennoch wurde dies in der neugefassten VOB durch den Ausschluss gemeinnütziger Einrichtungen konterkariert. Zudem war bekannt geworden, dass die VOL in dem vergleichbaren Paragrafen die gleiche Formulierung übernehmen sollte.

Die Forderung der BAG WfbM wurde von der Beauftragten der SPD-Bundestagsfraktion für die Belange behinderter Menschen, Silvia Schmidt, unterstützt. Es zeichnet sich nun eine in jeder Hinsicht für Werkstätten und Integrationsprojekte befriedigende Entwicklung ab, wie die Ausschussdrucksache 16(11)1285 vom 02.02.2008 belegt. Darin unterrichtet das BMAS:

„Im Hinblick auf die geplante Regelung zum Ausschluss gemeinnütziger Unternehmen und Einrichtungen vom Wettbewerb mit Gewerblichen um Bauleistungen wird BMVBS im Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) veranlassen, dass sie aus der VOB/A-Novelle gestrichen wird. [...]. Das BMVBS wird im Rahmen der anstehenden Schlussberatungen zur VOB 2009 erreichen, dass gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen auch künftig wie bisher zum Wettbewerb mit gewerblichen Bietern zugelassen sind.

Aus VOL A soll § 7 Nr. 6 völlig gestrichen und damit alle staatlichen wie nichtstaatlichen Einrichtungen zum Wettbewerb mit Gewerblichen zugelassen werden. An der Möglichkeit der freihändigen Vergabe an Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen der Jugendhilfe, Aus- und Fortbildungsstätten und ähnliche Einrichtungen soll aus sozialpolitischen Gründen festgehalten und diese sogar für Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten geöffnet werden. Damit würde für diese Einrichtungen eine deutliche Verbesserung erreicht, so das BMAS.

Das weitere Prozedere für die Novellierung der VOL/A wird wie folgt aussehen: Die Beratungen werden sich sicherlich noch bis ins zweite Quartal 2009 hinziehen und anschließend vom BMWi im Bundesanzeiger bekanntgegeben.

Die BAG WfbM wird die Entwicklung wie bisher aufmerksam verfolgen und entsprechend berichten.


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