Arbeitswelt 18.02.09
Hinweise zum neuen Meldeverfahren in der Sozialversicherung
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weist auf Veränderungen bei den Meldeverfahren hin. Seit Anfang des Jahres haben Arbeitgeber neue Meldepflichten gegenüber den Einzugsstellen der Krankenversicherung. Über die wichtigsten Änderungen informiert die DGUB auf ihrer Internetseite externer Link.

Geändert wurden diese Pflichten durch das Unfallversicherungs- Modernisierungsgesetz (UVMG) und die Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV). Danach müssen Arbeitgeber jetzt erstmals mit ihren Meldungen zur Sozialversicherung auch Angaben über ihre gesetzliche Unfallversicherung machen.

Die Umsetzung dieser vom Gesetz vorgegebenen Meldepflicht führt zu erheblichem Beratungsbedarf. Gemeinsam mit ihrem Mitgliedern arbeitet die DGUV an Lösungen.

Es wird empfohlen, bei Fragen zu anderen Themen die jeweilige Berufsgenossenschaft beziehungsweise den zuständigen Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand über bekannte Durchwahlnummern oder per E-Mail zu kontaktieren. Die E-Mail Adressen der Träger finden Sie hier externer Link.

Eine Zusammenfassung der Änderungen gegenüber dem bisherigen Recht bietet die DGUV zum Download externer Link an.

Die am häufigsten gestellten Fragen zu den Meldepflichten für Arbeitgeber und zu den Datensätzen für die DEÜV-Meldung werden ebenfalls im Internet beantwortet. Sie finden Sie hier externer Link


<< Zurück Seite drucken Diesen Artikel per Email versenden
Schichtwechsel
Werkstatt ist mehr!
Werkstatt ist mehr
Mehr BAG WfbM-Angebote
FAQs Bildungsrahmenpläne
FAQs zu den harmonisierten Bildungsrahmenplänen
"exzellent"-Preise
Die