Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weist auf
Veränderungen bei den Meldeverfahren hin. Seit Anfang des Jahres haben
Arbeitgeber neue Meldepflichten gegenüber den Einzugsstellen der
Krankenversicherung. Über die wichtigsten Änderungen informiert die
DGUB auf ihrer Internetseite .
Geändert wurden diese Pflichten durch das Unfallversicherungs- Modernisierungsgesetz (UVMG) und die Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV). Danach müssen Arbeitgeber jetzt erstmals mit ihren Meldungen zur Sozialversicherung auch Angaben über ihre gesetzliche Unfallversicherung machen.
Die Umsetzung dieser vom Gesetz vorgegebenen Meldepflicht führt zu erheblichem Beratungsbedarf. Gemeinsam mit ihrem Mitgliedern arbeitet die DGUV an Lösungen.
Es wird empfohlen, bei Fragen zu anderen Themen die jeweilige Berufsgenossenschaft beziehungsweise den zuständigen Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand über bekannte Durchwahlnummern oder per E-Mail zu kontaktieren. Die E-Mail Adressen der Träger finden Sie hier .
Eine Zusammenfassung der Änderungen gegenüber dem bisherigen Recht bietet die DGUV zum Download an.
Die am häufigsten gestellten Fragen zu den Meldepflichten für Arbeitgeber und zu den Datensätzen für die DEÜV-Meldung werden ebenfalls im Internet beantwortet. Sie finden Sie hier .