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Kein Rechtsanspruch?
Der behindertenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Erwin Lotter hatte eine parlamentarische Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Dabei ging es um die inklusive Bildung behinderter Kinder im Rahmen der UN-Konvention. Die Antwort der Bundesregierung ist so eindeutig wie zweifelhaft.

Dazu erklärt Lotter:

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird auf lange Sicht ein Papiertiger bleiben.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat klipp und klar erklärt, dass behinderte Menschen keine subjektiven Rechtsansprüche aus der von Bundestag und Bundesrat ratifizierten Konvention ableiten können. Auf den Wunsch von Eltern, die die Beschulung ihres behinderten Kindes in einer Regelschule mit Verweis auf die UN-Konvention durchsetzen wollten, reagiert die Bundesregierung mit dem sogenannten „Vorbehalt der progressiven Realisierung“. Das bedeutet: Den Zeitpunkt eines Anspruchs auf gemeinsame Beschulung von behinderten und nicht behinderten Kindern bestimmen die Länder.

Sind so wirklich Erwartungen geweckt worden, die die Bundesregierung gar nicht selbst einlösen kann?

Lotter: Die Landtage sind jetzt aufgefordert, umgehend Maßnahmen zur schnellstmöglichen Umsetzung der Konvention im Landesrecht zu treffen. Sonst bleibt es beim Status Quo: Teilhabe gibt es in vielen Bereichen nur auf dem Papier.

Die Antwort der Bundesregierung finden Sie >>> hier.


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