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Bayern und Sachsen-Anhalt gründen LAG der Werkstatträte
Am 19. März sind zwei weitere Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte gegründet worden. Die LAG WfbM haben in beiden Ländern die Werkstatträte dabei unterstützt. Somit verfügen beide Länder nun über ein gewähltes Mitwirkungsorgan auf Landesebene, das die Interessen der behinderten Werkstattbeschäftigten vertritt.

In Bayern gibt es in allen sieben Regierungsbezirken Bezirksarbeitskreise mit einem gewählten Vorstand. Die Bezirksarbeitskreise haben sich wiederum in einer Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte zusammengefunden. Am Rande der Werkstätten:Messe 2009 wurde der Vorstand gewählt.

Die LAG WfbM Sachsen-Anhalt hat den Gründungsprozess langfristig vorbereitet. Sie unterstützt die Werkstattbeschäftigten in ihrem Selbstvertretungsrecht und hat entschieden, den Landeswerkstättenrat als selbstständigen Arbeitskreis zu gründen. Sie leistet die hierfür erforderliche Assistenz und gewährleistet derzeit die finanzielle Unterstützung.

Beide Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte wollen dazu beitragen, die Öffentlichkeit über die Arbeit in den Werkstätten zu informieren und Kontakte zu den Politikern, zur Presse und zu anderen zu verbessern. Das Schlagwort in Sachsen-Anhalt heißt: „Wir wollen mitgestalten.“

Für eine erfolgreiche Arbeit ist die Finanzierung derzeit die vorrangige Frage. Die Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte wollen kein „Papiertiger“ (so Bayern) sein, sondern gute Arbeit leisten. Nachdem Vertreter aller politischer Parteien in der Vergangenheit betont haben, wie wichtig ihnen eine direkte Mitwirkung der Betroffenen ist, wird hier die Politik in der Pflicht gesehen, die Kostenübernahme zu klären.


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