Politik 27.03.09
Frist für Nachprüfungsverfahren bei UB
Nach § 13 VgV (Vergabeverordnung) ist die Bundesagentur für Arbeit verpflichtet, die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes zu informieren. Die Bundesagentur für Arbeit sendet diese Information in Textform spätestens 14 Kalendertage vor Zuschlagserteilung an die Bieter ab.

Die >> komplette Nachricht ist für unsere Mitglieder bestimmt. Zum Herunterladen benötigen Sie Ihre Zugangskennungen.


<< Zurück Seite drucken Diesen Artikel per Email versenden
Schichtwechsel
Werkstatt ist mehr!
Werkstatt ist mehr
Mehr BAG WfbM-Angebote
FAQs Bildungsrahmenpläne
FAQs zu den harmonisierten Bildungsrahmenplänen
„exzellent“-Preise
Die