Europa 16.04.09
2010: Europäisches Jahr der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung
In der Europäischen Union (EU) sind 78 Millionen Menschen von Armut bedroht. Menschen mit Behinderung zählen zu der Gruppe der besonders Gefährdeten. Nach Meinung der Europäer ist Arbeitslosigkeit die wichtigste Armutsursache und eine Beschäftigung somit die beste Absicherung gegen Armut und soziale Ausgrenzung. Deshalb hat die EU das Jahr 2010 zum Europäischen Jahr der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ausgerufen.

Mit dem Europäischen Jahr verfolgt die Europäische Union vier politische Hauptziele:
  1. Mehr Anerkennung: Die Gesellschaft soll anerkennen, dass die von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Menschen ein Grundrecht auf ein Leben in Würde und auf aktive Teilnahme an der Gesellschaft haben.
  2. Gemeinsame Verantwortung und Mitwirkung: Maßnahmen zur sozialen Eingliederung sollen öffentlich unterstützt werden. Armut und soziale Ausgrenzung können nur durch kollektive und individuelle Verantwortung bekämpft werden. Alle öffentlichen und privaten Interessengruppen sollen sich dafür engagieren.
  3. Sozialer Zusammenhalt: Die Menschen sollen erkennen, dass die Gesellschaft als Ganzes davon profitiert, wenn Armut beseitigt wird.
  4. Engagement und praktische Maßnahmen: Sämtliche Zuständigkeitsebenen sollen sich an der Verfolgung dieser Ziele beteiligen.
Die EU wird während des Europäischen Jahres nicht die Planung und Durchführung von Maßnahmen anstelle nationaler, regionaler und lokaler Behörden übernehmen. Vielmehr will sie Bemühungen fördern, gemeinsam Armut und Ausgrenzung zu bekämpfen.

Jeder Mitgliedstaat ist für die Koordinierung und Durchführung der Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zuständig. Jeder Mitgliedstaat wird der Kommission ein nationales Programm für die Durchführung des Europäischen Jahres vorlegen und nationale Durchführungsstellen benennen. Die einzelnen nationalen Programme sollen in enger Zusammenarbeit der nationalen Durchführungsstellen und unter ihrer Aufsicht konzipiert, beschlossen und durchgeführt werden. Bei der Festlegung und Durchführung der einzelnen Strategien wird jede Stelle eine nationale Beratergruppe konsultieren und eng mit dieser zusammenarbeiten. Dieser Gruppe werden unterschiedliche Akteure angehören, darunter Organisationen der Zivilgesellschaft zur Vertretung der Interessen armer Menschen, Vertreter des nationalen Parlaments, der Sozialpartner sowie regionaler und lokaler Behörden.

Die Kommission wird dafür sorgen, dass die einzelnen Maßnahmen mit allen anderen Maßnahmen und Initiativen der Gemeinschaft harmonieren. Das gilt insbesondere für Programme in folgenden Bereichen: Beschäftigung; soziale Solidarität (einschließlich Gleichstellung); behinderte Menschen und die Bekämpfung von Diskriminierungen (das Programm PROGRESS); die Strukturfonds einschließlich des Europäischen Sozialfonds); allgemeine und berufliche Bildung; Bürgerrechte; Jugend; Zuwanderung; Forschung.

Das Europäische Jahr wurde mit einem Budget von mindestens 26 Millionen Euro ausgestattet. Davon übernimmt die Europäische Union 17 Millionen Euro.


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