Das Europäische Parlament hat eine neue Antidiskriminierungsrichtlinie gebilligt. Sie ergänzt die bereits bestehende Verordnung, die Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung verbietet. Diese ursprüngliche Antidiskriminierungsrichtlinie galt bisher allerdings nur für die Bereiche Beschäftigung, Beruf und Berufsausbildung.
Die neue Richtlinie soll auch über den Bereich des Arbeitsrechtes hinaus Schutz vor Diskriminierung bieten, also etwa in den Bereichen Sozialschutz, Bildung, Transport oder Zugang zu Dienstleistungen. Die Mitgliedstaaten können bei Bedarf ein höheres Maß an Schutz bieten, dürfen ihr derzeitiges Schutzniveau infolge dieser Richtlinie jedoch nicht verringern. Die Richtlinie räumt Opfern von Diskriminierung das Recht ein, juristisch gegen Diskriminierung vorzugehen. Mit der Verordnung will die EU verdeutlichen, dass ihre Mitgliedsstaaten den Willen und die Aufgabe haben, Diskriminierung in allen Lebensbereichen zu bekämpfen.
Die Richtlinie verbietet Diskriminierung aufgrund einer Behinderung beim Zugang zu Sozialschutz, sozialen Vergünstigungen, Gesundheitsdiensten und Bildung sowie den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Auch Telekommunikation und elektronische Kommunikation, Finanzdienstleistungen, Kultur und Freizeit, Verkehrsmittel sowie öffentliche Räume und Einrichtungen fallen nach dem Willen der Abgeordneten unter die Verordnung.
Gewährleistet werden soll ein „effektiver diskriminierungsfreier Zugang“. Darunter fällt die Beseitigung von Hindernissen und Barrieren sowie die Verhinderung neuer Hindernisse und Barrieren. Ist trotz aller Bemühungen ein „effektiver diskriminierungsfreier Zugang“ nicht gewährleistet, soll „eine sinnvolle Alternative zum Zugang zur Verfügung gestellt“ werden.
Derartige Maßnahmen sollten allerdings „keine unverhältnismäßige Belastung verursachen und keine grundlegende Veränderung erfordern“.
363 Abgeordnete des Europäischen Parlaments stimmten am 2. April 2009 für die Richtlinie, 226 dagegen. Damit der Richtlinienentwurf nun tatsächlich gültig wird, muss er noch im Europäischen Rat von den Mitgliedsstaaten einstimmig verabschiedet werden.