Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) hat ihre Handlungsempfehlungen zum Persönlichen Budget vorgelegt. Sie knüpfen an die vorläufigen Empfehlungen an, berücksichtigen aber auch den inzwischen bestehenden Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget. Erstmals beschreiben sie auch, wie Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe und der privaten Pflegeversicherung in Form eines Persönlichen Budgets zur Verfügung gestellt werden können.
Die Handlungsempfehlungen stehen auf der Internetseite der BAR zum Download bereit.
Die Broschüre wird in Kürze auch in gedruckter Form erscheinen und kann dann bei der BAR bestellt werden.