Projektnehmer: BAG WfbM
Bis jetzt bekannt gewordene Modelle zeigen, dass das Persönliche Budget zwar von den Werkstattbeschäftigten in Anspruch genommen wird. Es überwiegen allerdings Leistungen außerhalb von Werkstätten (z. B. Freizeitmaßnahmen oder im Bereich Wohnen). Zuweilen wird der Betrag in der Höhe des für die Sachleistung entsprechenden Betrags (als "identischer Kostensatz") den Budgetnehmern ausgezahlt. Die treten ihn dann eins zu eins an die Werkstatt ab. Die Absicht des Gesetzgebers ist damit sichtbar nicht erfüllt.
Die Gründe für diese Zurückhaltung sind vielfältig. Zum großen Teil sind sie identisch mit denen, die auch außerhalb von Werkstätten ausgemacht werden können. Diese werden in der genannten Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP beschrieben. Das Projekt WerkstattBudget dient also zunächst dazu, Persönliche Budgets bei den Werkstattbeschäftigten bekannter werden zu lassen.
Als weiterer Grund der geringen Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets werden aber auch bestimmte sich aus dem komplexen Werkstättenrecht ergebende Probleme ausgemacht, die sowohl Leistungserbringer, Leistungsträger wie auch die Leistungsberechtigten zögern lassen, das Persönliche Budget als Finanzierungsform zu wählen. So besteht der Eindruck, dass das bestehende Recht sich in einigen Punkten nicht mit dem Werkstättenrecht vereinbaren lässt.
Auf diese Weise hat ein großer Personenkreis von Menschen mit Behinderungen keinen Zugang zu dieser Leistungsform. Insbesondere von Selbsthilfeverbänden wird die Vermutung geäußert, dass etliche Leistungsberechtigte eine Alternative zur Werkstatt gar nicht erst erwägen, da Leistungs- und Nachteilsausgleiche nur an die Institution gebunden sind und nur über sie wahrgenommen werden können. Die Bundesregierung hat dieser Vermutung deutlich widersprochen und ermutigt die Antragsteller, nach geeigneten Umsetzungsformen zu suchen.
Der vom zuständigen Referat Va 3 vorab grundsätzlich zugesagte begleitende Kontakt zum BMAS bei Umsetzung und Erprobung des Persönlichen Budgets verspricht weitreichende erfolgversprechende Auswirkungen für die Teilhabe behinderter Menschen insbesondere in Werkstätten. Die haben bisher aufgrund der Regelungsdichte im Werkstättenrecht um die Leistungsform Persönliches Budget eher einen Bogen gemacht. Das Modell sucht nach Wegen, Leistungsberechtigten auch in diesem Sinne "barrierefrei" den Zugang zur Leistungsform Persönliches Budget zu eröffnen.
Das Projekt hat insofern Modellcharakter, als sich hier erstmals Werkstätten bewusst als Teil von Komplexeinrichtungen der Umsetzung des Persönlichen Budgets zuwenden. Damit wird nicht nur die Umsetzung des Persönlichen Budgets in der Werkstatt gefördert, es können darüber hinaus problemlos andere Leistungsarten damit verbunden werden (die teilnehmenden Werkstätten verfügen bereits über Erfahrungen mit dem Persönlichen Budget im Bereich ambulant betreutes Wohnen). Somit sind trägerübergreifende Persönliche Budgets leichter zu bewerben.
Der Antragsteller und die kooperierenden Partner sind der Auffassung, dass das im "Programm" genannte Ziel des Persönlichen Budgets nicht nur für Werkstattbeschäftigte angeboten werden sollte, die auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollen. Es soll Werkstattbeschäftigten, denen der Zugang zum Arbeitsmarkt nie ermöglicht werden kann, die volle Nutzung des Persönlichen Budgets ermöglichen. Schließlich ist das Persönliche Budget eine weitere Form, das Wunsch- und Wahlrecht umzusetzen.
Ziel des Projektes ist es daher auch, exemplarisch an zwei Werkstätten aufzuzeigen, welches Potenzial in der Umsetzung dieser Leistungsform gerade für Werkstattbeschäftigte steckt. Dabei soll die gesamte Bandbreite der Möglichkeiten ausgeschöpft werden, insbesondere auch der Teile, die vor dem bisher geltenden Recht nicht umsetzbar erscheinen.
Durch dieses Projekt soll erreicht werden, dass die Leistungsform Persönliches Budget sowohl beim Zugang zur Werkstatt, beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wie auch innerhalb der Werkstatt an Selbstverständlichkeit gewinnt und auf andere Werkstätten übertragbar ist.
Ziel ist die diskriminierungsfreie individuelle Bedarfsstillung durch Inanspruchnahme von Einzelleistungen in der Werkstatt aufgrund einer Zielvereinbarung und deren Umsetzung unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechtes des Beschäftigten.
Die jeweiligen Schritte des Projektes werden nach und nach auf dieser Internetseite veröffentlicht und können so nachvollzogen werden. Somit kann das erarbeitete Wissen von allen Werkstätten genutzt werden.
Projektkoordination/Antragsteller
Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V.
Dr. Clemens M. Kasper, Referent für Arbeitswelt und Rechtsnormen
Sonnemannstraße 5
60314 Frankfurt am Main
Tel.: 0 69 - 94 33 94 15
Fax.: 0 69 - 94 33 94 25
Mobil: 01 72 - 6 19 82 30
c.kasper@bagwfbm.de
http://www.bagwfbm.de
Partner:
Werkstatt I
Stift Tilbeck GmbH
Tilbecker Werkstätten
Tilbeck 2
48329 Havixbeck
Vertreten durch Bernward Jacobs
Werkstatt II
Josefsheim gGmbH
Bigger Werkstätten WfbM
59933 Olsberg
vertreten durch Hubert Vornholt
Wirtschaftsprüfungsunternehmen
CURACON GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Scharnhorststraße 2
48151 Münster
Vertreten durch Friedrich Lutz
Kostenträger
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Freiherr-vom-Stein-Platz 1
48147 Münster
Vertreten durch Bernhard Finke
Die Projektskizze finden Sie >> hier (PDF).