Politik 02.02.04
Nochmalige Änderung der SchwbAV
Die Abstimmungen im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung im Rahmen des Gesetzes zur Förderung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen mündeten in einen Verordnungsentwurf. In diesem war vorgesehen, die Verteilung der Mittel aus dem Ausgleichsfonds zu 7,5 % dem Bund für Forschungsprojekte u. ä. zufließen zu lassen, die restlichen 92,5 % sollten direkt bei den Ländern verbleiben, um insbesondere die regionale Arbeitsmarktpolitik über die Integrationsämter abzuwickeln. Die Länder sollten daher auch die investive Förderung der Werkstätten als Aufgabe haben.

Nach den Gesprächen im Bundesrat wurde der Verordnungsentwurf von der Bundesregierung im Grundsatz verändert und beschlossen. Nach diesem Entwurf zur Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung sollen nur noch 66 % der Mittel bei den Ländern bleiben, von den Mitteln, die der Bund in seiner Zuständigkeit behält (34 %), erhält die Bundesanstalt für Arbeit den Hauptteil, um weiterhin Eingliederungszuschüsse aus diesen Mitteln zu leisten.

Das Angebot an Werkstattplätzen soll auch beim neuen Entwurf durch die einzelnen Bundesländer abgesichert werden. Der Forderung der BAG WfbM nach der Bundeszuständigkeit, um ein ausgewogenes und gleichmäßiges Netz von Werkstätten zu sichern bzw. zu schaffen, wird nicht gefolgt.

Im Rahmen der Arbeit im Vermittlungsausschuß können sich noch bis zum 19.Dezember Änderungen ergeben.


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