Politik 14.06.09
Die Wahlprüfsteine IV – Bündnis 90/Die Grünen
Zu Beginn des „Superwahljahrs“ hatte die BAG WfbM Wahlprüfsteine an alle Parteien und Abgeordneten versendet, auch an die deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Darin wurden die Positionen abgefragt. Inzwischen sind zahlreiche Antworten eingegangen.

Bündnis 90/Die Grünen

Die Grünen „streiten“ für ein umfassendes Verständnis von Barrierefreiheit. Sie wollen, dass alle Menschen, egal mit welcher Einschränkung, die gleichen Möglichkeiten bekommen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Rehabilitation gehöre zu den Kernaufgaben unseres Sozialstaates und sollte vorrangig einem Wettbewerb der Qualität unterliegen. Wirtschaftliche Leistungserbringung bleibe dennoch zentral. Diese könnte z. B. über mittelfristige Leistungsverträge sichergestellt werden – einen Dumpingwettbewerb zu Lasten der Qualität lehnen die Grünen „strikt ab“. Die Rechtsansprüche müssten jeweils explizit in den jeweiligen Leistungsgesetzen verankert werden. Einschränkende Leistungsdefinitionen, die die Ziele der beruflichen Rehabilitation einschränken oder übergehen, müssten gestrichen werden.

Die Grünen wollen, „dass die Person individuell und dauerhaft gefördert wird und selbst entscheiden kann, in welcher Form sie teilhaben möchte“. Dies könne auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, in einer Integrationsfirma oder bei Bedarf „im geschützten Arbeitsmarkt“ sein. Die Grünen wollen eine solche individuelle Förderung möglich machen. Im Antrag an den Deutschen Bundestag (16/11207 externer Link) heißt es: „Zur Stärkung des Wunsch- und Wahlrechtes müssen alle Menschen mit Behinderung – unabhängig von der Art oder Schwere ihrer Behinderung – in die Lage versetzt werden, selbst entscheiden zu können, in welcher Form sie am Arbeitsleben teilhaben möchten.“ Sie müssten individuell gefördert und bei Bedarf nach dem Prinzip des Nachteilsausgleichs dauerhaft unterstützt werden. Dies müsse auch in Form eines dauerhaften Minderleistungsausgleiches (Lohnkostenzuschüsse) möglich sein sowie in Formen der „Unterstützten Beschäftigung“.

Rechtsanspruch. Die Werkstätten erfüllten wichtige Funktionen. Für viele Menschen stellten sie einen „Garant für die Teilhabe am Arbeitsleben dar“. Für Menschen, die auf Grund „der nicht ausreichenden individuellen Förderung“ keine Chance auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, müsse der Rechtsanspruch auf eine Werkstattbeschäftigung erhalten bleiben. „Daran gibt es nichts zu rütteln. Allerdings muss im gleichen Atemzug beachtet werden, dass der Automatismus aus Förderschule, Berufsbildungsbereich und Werkstatt für behinderte Menschen den Bedürfnissen vieler Menschen mit Behinderungen nach mehr Selbständigkeit und Selbstbestimmung entgegensteht.“ Im Sinne einer Stärkung des Wunsch- und Wahlrechtes müssten daher alle Menschen mit Behinderung – unabhängig der Art oder Schwere ihrer Behinderung – in die Lage versetzt werden, selbst entscheiden zu können, in welcher Form sie am Arbeitsleben teilhaben möchten. Entscheidend sei, dass sie individuell gefördert und bei Bedarf nach dem Prinzip des Nachteilsausgleichs dauerhaft unterstützt werden.

Dreijährige berufliche Bildung: Bereits der Antrag für den Bundestag (Drucksachennummer (16/11207 externer Link) fordere eine dreijährige berufliche Bildung in den Werkstätten. Die Grünen sind jedoch der Auffassung, dass „einige“ behinderte Menschen zu selbstverständlich aus dem Berufsbildungsbereich in den Arbeitsbereich einer Werkstatt übergehen. „Ein Berufsbildungsbereich, der sich den Bedingungen einer Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt annähert, kann einen solchen Automatismus unterbrechen. Wir Grüne wollen, dass behinderte Menschen zukünftig die Möglichkeit haben, mit dem im Berufsbildungsbereich der Werkstatt erworbenen Ausbildungsstand Angebote der Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke oder Angebote auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Anspruch nehmen können.“ Hierfür müsse in den Werkstätten ein drittes Bildungsjahr eingeführt und die Möglichkeit geschaffen werden, einen Berufsabschluss zu erlangen.

Die gesetzliche Verpflichtung der Werkstätten, den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern, würde nicht in dem Umfang erreicht, wie dies vom Gesetzgeber beabsichtigt war. Die Grünen wollen mit den Werkstätten nach Wegen suchen, dieser gesetzlichen Aufgabe besser nachzukommen. Die Werkstätten sollten vermehrt differenzierte und qualifizierte Berufsbildungs- und Beschäftigungsangebote vorhalten, wie etwa Außenarbeitsplätze oder die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Die Grünen wollen, dass auch Werkstätten beispielsweise die „Unterstützte Beschäftigung“ anbieten können. Nur gemeinsam mit den Werkstätten als Anbieter von Dienstleistungen können mehr Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet werden.

Nachteilsausgleiche: „Alle Menschen sollten dort arbeiten können, wo sie möchten.“ Es gebe schon heute viele Instrumente, wie zum Beispiel dauerhafte Lohnkostenzuschüsse, Hilfsmittel zur barrierefreien Gestaltung des Arbeitsplatzes oder helfende Assistenten, die den Wunscharbeitsplatz möglich machen. „Nichtsdestotrotz ist die derzeitige Situation am Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen äußerst unbefriedigend. Während ihre Arbeitslosenquote sehr hoch ist, gibt es einen stetigen Zuwachs an Werkstattplätzen.“ Barrieren, Diskriminierungen und Vorurteile stellten vielerorts ein wesentliches Hindernis gegenüber Menschen mit Behinderungen dar. Auch die Form der Finanzierung spiele eine Rolle: Statt Einrichtungsplätzen sollten direkt die betroffenen Menschen gefördert werden.

„Teilhabe fängt bei der Teilhabe der Menschen mit dem allergrößten Unterstützungsbedarf an. Mit Sicherheit klingen viele unserer Forderungen der individuellen Förderung zur Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für solche Personen und deren Eltern und Angehörige mit dem größten Hilfebedarf auf den ersten Blick illusorisch. Doch auch diesen Menschen wollen wir die Möglichkeit eröffnen, selbst entscheiden zu können, wie sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben möchten.“ In einem ersten Schritt wollen die Grünen, dass auch sehr schwer und mehrfach behinderte Menschen, die nicht das Kriterium der „Werkstattfähigkeit“ erfüllen, Werkstattbeschäftigten vergleichbar sozial abgesichert werden.

Der Schluß:

Alle Parteien haben also den ersten, allgemeinen, regulären Arbeitsmarkt fest im Blick. Mit Unternehmern haben sie sich wohl nicht abgestimmt. Eine Lösung aller Forderungen bietet sich doch an:

Wieso eigentlich ist ein Werkstattarbeitsplatz nicht regulär?


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