Bemängelt wird, dass der Bericht zwar die Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen beschreibt und den Leser zu einer Bewertung führt, jedoch die Haltung der Bundesregierung nicht erkennbar macht.
Die BAG WfbM stimmt der Bundesregierung zu, dass Werkstätten ein wichtiger Baustein für die (einzig mögliche) Teilhabe am Arbeitsleben für mindestens 270.000 Menschen sind. Deshalb sollte der Bericht diese Teilhabeform deutlicher würdigen.
Begriffe wie „Aussonderung“ und „Automatismus beim Übergang“ tragen das Potential der Diskriminierung in sich. Diese Begriffswahl verkennt, dass für den überwiegenden Teil des leistungsberechtigten Personenkreises die Werkstatt die einzig zu verwirklichende Form der Teilhabe darstellt und insofern die höchste zur realisierende und nachhaltige Teilhabe gewährleistet.
Zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen weist die BAG WfbM darauf hin, dass es bei der Übersetzung der VN-Konvention einen längeren Abstimmungsprozess über den Begriff der „Inklusion“ gegeben hat. Die vereinzelt verwendete Bezeichnung „Mainstreaming“ trifft die Idee der Inklusion ebenso wenig wie der Begriff der „Normalität“. Die BAG WfbM ist der Auffassung, dass die Idee der Inklusion beinhaltet, jeden Teil der Gesellschaft als gleichwertig anzusehen und in seinem „So-Sein“ zu respektieren.
Auch die im Bericht benannten neuen Instrumente „DIA-AM“ und „Clearing“ werden nicht den Bedarf unserer Personengruppe berücksichtigen. Außerdem ist seitens der BA ein stark rückläufiger Trend bei der Ausschreibung von Losen zu dieser Maßnahme zu verzeichnen ist.
Unterstützte Beschäftigung: Die BAG WfbM weist darauf hin, dass zur Zielgruppe des § 38a SGB IX alle Menschen mit Behinderungen zählen, die einen hohen Unterstützungsbedarf haben. Das sollte Werkstattbeschäftigte nicht ausschließen. Auch werden Teilnehmer – anders als im Entwurf beschrieben – nicht solange „eingearbeitet“, bis ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird. Nach § 38a SGB IX umfasst die Maßnahme eine individuelle betriebliche Qualifizierung und bei Bedarf Berufsbegleitung.
Die im Bericht beabsichtigte kontinuierliche Beobachtung der Auftragsvergabe durch das BMAS ist nachweislich nicht erfolgt. Dem vergaberechtlichen Verstoß, Werkstätten von der Vergabe auszuschließen, wurde vom BMAS nicht widersprochen.
Es wurde darauf hingewiesen, dass die Aufgabenbeschreibung der Werkstätten im Bericht nicht korrekt wiedergegeben ist. Noch haben Werkstätten die Aufgabe, denjenigen Personen eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, „die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ beschäftigt werden können.
Die Darstellungen über die Werkstattleistungen berücksichtigen vorrangig den Bereich des Übergangs. Auf die wesentlichen Leistungen in den Bereichen Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich, Arbeitsbereich, ausgelagerter Berufsbildungsbereich, ausgelagerter Arbeitsbereich, Arbeitsförderbereich und Angebot für schwerst- und mehrfachbehinderte Menschen geht der Bericht nicht ein.
Die BAG WfbM ist nach wie vor der Überzeugung, dass eine bessere berufliche Ausbildung der Werkstattbeschäftigten auch größere Chancen für den Übergang in Integrationsprojekte oder den sogenannten allgemeinen Arbeitsmarkt bietet. Deshalb wiederholt die BAG WfbM ihre Empfehlungen:
- Eine zumindest dreijährige berufliche Bildung im Berufsbildungsbereich der Werkstätten muss endlich verbindlich werden.
- Dabei muss sichergestellt werden, dass auch die Qualifizierungsabschlüsse der Werkstatt amtlich anerkannt werden, auf denen dann andere Qualifizierungsformen aufbauen können.
- Berufsabschlüsse müssen möglich gemacht werden, die in den einschlägigen Rechtsnormen noch nicht vorgesehen sind.
Die BAG WfbM teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass Leistungen der BA nur sinnvoll mit einer anschließenden Eingliederungsperspektive sind. Häufig wird jedoch das Gegenteil beobachtet; an dieser Stelle zeigt sich erneut die Notwendigkeit eines einheitlichen Leistungsgesetzes, das alle Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen bündelt.
Die BAG WfbM setzt sich entschieden dafür ein, dass die rentenrechtlichen Regelungen für behinderte Menschen bestehen bleiben.
Die BAG WfbM teilt nicht die Meinung, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen ausreichen, um die Leistungsform des Persönlichen Budgets umzusetzen. Gerade in den beiden Projekten, die die BAG WfbM betreibt, zeigen sich die durch sie genannten Probleme in großer Deutlichkeit. Dennoch werden insbesondere im Projekt WerkstattBudget Lösungen vorgestellt, die bereits jetzt große Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Die BAG WfbM geht davon aus, dass die erarbeiteten Wege durch Gesetzgeber und Leistungsträger die erforderliche Unterstützung bei der bundesweiten Umsetzung erhalten.
Die Herausforderungen an eine Politik für behinderte Menschen sind insgesamt sehr allgemein formuliert und nach Ansicht der BAG WfbM nicht geeignet, Perspektiven und Gestaltungswillen erkennen zu lassen.
Die Dateien:
>> Der Entwurf des Behindertenberichts des BMAS (Word)
>> Die Stellungnahme der BAG WfbM (PDF)