Politik 16.02.04
Schwerbehindertenquote beschäftigt Vermittlungsausschuß
Der Bundesrat hat am 13. Februar 2004 zum Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen den Vermittlungsausschuß angerufen. Das Anrufungsbegehren stützt sich insbesondere auf die faktische Einführung einer Fünf-Prozent-Quote für die berufliche Ausbildung schwerbehinderter Menschen in Unternehmen ab 100 Beschäftigten. Eine solche Quote sei im Hinblick auf das Ziel kontraproduktiv. Die geltende gesetzliche Regelung, welche die Besetzung eines "angemessenen Anteils" betrieblicher Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen vorsehe, sowie die von der Wirtschaft zugesagte Freiwilligkeitslösung versprechen eine bessere Zielerreichung. Der Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages stellt außerdem gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung eine erhebliche Verschlechterung dar, da er nunmehr eine Regelung enthalte, nach der selbst Arbeitsplätze bei der Berechnung der Quote mitzählen, auf denen wegen gesetzlicher Vorgaben keine Schwerbehinderten beschäftigt werden dürfen. Das führt dazu, dass sich die Schwerbehindertenquote im Bereich der übrigen Arbeitsplätze drastisch erhöht. Besonders betroffen sind hiervon Luftverkehrsunternehmen. Bei ihnen würde sich die Schwerbehindertenquote beim Bodenpersonal faktisch auf 10 Prozent erhöhen.

Ob und inwieweit die Klarstellung der Dauer des Eingangsverfahrens und des Berufsbildungsbereichs (§ 40 SGB IX) inhaltlich im Vermittlungsausschuß besprochen wird, steht zur Zeit noch nicht fest.



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