Panorama 08.01.10
Steuermerkblatt des BVMK
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. hat sein jährlich neu erscheinendes Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern veröffentlicht. Das Merkblatt folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Steuererklärung 2009. Das Steuermerkblatt 2009/2010 berücksichtigt unter anderem die Änderungen, die sich durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz zum 1. Januar ergeben haben. Dazu gehört zum Beispiel die Erhöhung des Kindergeldes. Eingegangen wird ferner auf den gestiegenen Grenzbetrag der Einkünfte und Bezüge, den erwachsene Kinder nicht überschreiten dürfen, damit ihre Eltern Kindergeld beziehen können.

Ausführlicher als bisher wird erläutert, wie Eltern überprüfen können, ob ihnen im Jahr 2010 ein Anspruch auf Kindergeld für ihr erwachsenes Kind zusteht. Berücksichtigt wird dabei die aktuelle Fassung der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs, die 2009 stark überarbeitet wurde und für die Familienkassen verbindlich ist. Erstmals dargestellt wird außerdem, unter welchen Voraussetzungen eine Auszahlung des Kindergeldes an das Sozialamt erfolgen kann.

Das Steuermerkblatt 2009/2010 steht unter www.bvkm.de externer Link in der Rubrik „Recht und Politik“ kostenlos als Download zur Verfügung.

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. ist ein Zusammenschluss von rund 28.000 Mitgliedsfamilien. Er vertritt u. a. die Interessen behinderter Menschen gegenüber Gesetzgeber, Regierung und Verwaltung.


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