Politik 28.01.10
Frühstück im Hotel wird teuer
Am 18.12.2009 stimmte der Bundesrat dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz zu. Darin wird festgelegt, dass die Mehrwertsteuersätze für die reinen Übernachtungskosten ab dem 01.01.2010 von 19 % auf 7 % herabgesetzt werden. Weitere Zusatzleistungen wie Restaurant, die TV-Nutzung oder Frühstück werden jedoch weiterhin mit 19 % besteuert. Wegen dieser unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze müssen die Hotels ab diesem Jahr in ihren Rechnungen die Kosten der Übernachtung getrennt von den Kosten des Frühstücks ausweisen oder mehrere Rechnungen erstellen.

Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer ihr Frühstück selbst zahlen. Sollte der Arbeitgeber den Arbeitnehmern dann das Geld erstatten, sind Arbeitnehmer verpflichtet, dieses zu versteuern.

Probleme bereitete diese Regelung jedoch immer dann, wenn auf den Hotelrechnungen die Übernachtung und das Frühstück als Gesamtbetrag ausgewiesen waren. Die Finanzämter - an einer einfachen und praktikablen Lösung interessiert - akzeptierten bei einer Inlands-Hotelrechnung mit einem Gesamtbetrag den pauschalen Ansatz der Frühstückskosten von 4,80 Euro (20 % der vollen Tagespauschale von 24 Euro).

Zukünftig wird es wegen der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze für Übernachtungs- und Frühstückskosten jedoch keinen Gesamtbetrag mehr auf einer Hotelrechnung geben. Die bewährte Vereinfachungsregelung der Finanzämter ist somit hinfällig, eine pauschale Frühstückskürzung ist jetzt nicht mehr möglich. Letztendlich stellen sich die Arbeitnehmer schlechter, da sie die Pauschale von 4,80 Euro nicht mehr in Anspruch nehmen können. Sie müssen ihr Frühstück in Höhe der tatsächlichen Kosten selbst zahlen (im Regelfall höher als 4,80 Euro) bzw. den Erstattungsbetrag des Arbeitgebers versteuern.

Die Finanzverwaltung wurde gebeten, ihre ursprüngliche Vereinfachungsregelung wieder aufzunehmen. Eine Entscheidung ist noch nicht ergangen.


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