Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Voruntersuchungen zur Erkennung von Gendefekten bei Embryonen sind erlaubt. Dieses Urteil kritisiert Hubert Hüppe, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, scharf: „Damit wird die Tür zum Aussortieren menschlichen Lebens weit geöffnet.“
Bei der sogenannten Präimplantationsdiagnostik werden einem im Reagenzglas entstandenen Embryo Zellen entnommen, um das Erbgut zu untersuchen. Dadurch sollen genetische Abweichungen aufgedeckt werden, die auf zu viele oder zu wenige Chromosomen zurückgehen, wie etwa das Down-Syndrom.
Das Embryonenschutzgesetz sieht unter anderem eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren für denjenigen vor, der einen „extrakorporal erzeugten“ Embryo zu einem „nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck“ verwendet.
Allerdings ist die Untersuchung der Eizelle während der Schwangerschaft erlaubt. Wird hier ein genetischer Defekt am Embryo festgestellt, kann die Schwangerschaft unter bestimmten Umständen abgebrochen werden. Die Präimplantationsdiagnostik spielte zum Zeitpunkt des Embryonenschutzgesetzes noch keine Rolle – daher ist im Gesetz nicht eindeutig geregelt, ob die Präimplantationsdiagnostik strafbar ist oder nicht.
Hubert Hüppe sieht das Urteil des Bundesgerichtshofs kritisch: „Mit dieser Entscheidung ist die Tür zu 'Designerkindern' und damit zum Aussortieren menschlichen Lebens weit geöffnet. Das bedeutet letztendlich, dass Menschen mit Behinderungen schon vor ihrer Geburt aussortiert werden“. Die Entscheidung stelle einen Dammbruch dar, der schnellstens aufgehalten werden müsse, so Hubert Hüppe. Jetzt müsse auf politischer Ebene umgehend mit einer Gesetzesänderung reagiert werden. „Dieser Gesetzes¬änderung räume ich gute Chancen ein, da es eindeutige Beschlüsse zur Thematik gibt“, meint Hüppe und verweist auf verschiedene Beschlüsse von CDU-Bundesparteitagen. „Präimplantations¬diagnostik bedeutet letztlich immer ein Urteil darüber, ob ein Leben lebenswert oder lebensunwert ist“, stellt Hüppe fest.