Im Auftrag der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen“ wurde das Begleitprojekt „Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben“ initiiert. Der Ergebnisbericht dieses Projektes wurde in der Endfassung vom 30. Juli 2010 allen beteiligten Verbänden – auch der BAG WfbM – zur Verfügung gestellt.
Der Projektbericht stellt fest, dass sich alle Beteiligten für eine stärkere Personenorientierung der Leistungen der Eingliederungshilfe, auch der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in den Werkstätten ausgesprochen haben. Außerdem soll es zukünftig auch „anderen Leistungserbringern“ möglich sein, Werkstattleistungen modular anzubieten.
Die BAG WfbM war an der Erarbeitung dieses Projektberichtes von Anfang an beteiligt. Sie sieht in den darin getroffenen Aussagen eine Bestätigung der bisherigen Arbeit der Werkstätten. Hier bieten sich – bei konsequenter Umsetzung der Forderungen des Berichtes – neue Möglichkeiten für die Werkstätten.
Der geforderten verstärkten Personenzentrierung tragen die Werkstätten seit Jahren Rechnung. Das Projekt WerkstattBudget beschäftigt sich aus diesem Grund mit der Umsetzung des Persönlichen Budgets in Werkstätten. Eine weitere Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts der behinderten Menschen begrüßt die BAG WfbM ausdrücklich. Denn das Wunsch- und Wahlrecht darf nicht Lippenbekenntnis bleiben, das im Falle finanzieller Engpässe dann wieder zurückstecken muss.
Die Erbringung von Werkstattleistungen durch andere Anbieter ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht konkret. Denn die Projektgruppe betont, dass die Leistungen, die durch andere Anbieter erbracht werden können, nicht wesentlich hinter den fachlichen Anforderungen der Werkstätten zurückbleiben dürfen. Wie ein genauer Anforderungskatalog oder ein Anerkennungsverfahren aussehen könnte, ist zurzeit noch völlig offen.
Die BAG WfbM sieht die Notwendigkeit, dass auch die Bedingungen für die Werkstätten weiterentwickelt werden müssen. Dies steht nicht im Widerspruch zur Stärkung der Personenzentrierung der Eingliederungshilfe. Vielmehr geht es darum, Chancengleichheit im Wettbewerb zu schaffen. Wenn andere Anbieter künftig Werkstattleistungen erbringen können, muss es den Werkstätten auch möglich sein, andere Leistungsangebote für andere Personenkreise zu machen. Das Potenzial der Werkstätten für den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft ist lange noch nicht ausgeschöpft.
Die Kernaufgabe der Werkstätten wird auch zukünftig die Sicherung der beruflichen Teilhabe behinderter Menschen sein. Diese Kernaufgabe kann aber auch die Grundlage für weitere Möglichkeiten und Angebote der Werkstattträger sein. Denn die Kompetenzen der Werkstätten müssen nicht gezwungenermaßen auf behinderte Menschen beschränkt sein.
Voraussetzung ist, dass mehr und intensivere Kooperationen mit Unternehmen zustande kommen, etwa in Form von Abteilungen in Unternehmen, die im Verbund mit Werkstätten arbeiten und Arbeitsplätze für behinderte Menschen anbieten. Es sollte Betrieben und Großunternehmen ermöglicht werden, selber Werkstattplätze in Form von Teilbetrieben oder Zweigstellen unter dem eigenen Dach zu gründen. Der Verbund von bestehenden Werkstätten mit solchen Unternehmensteilen sollte möglichst unkompliziert durchzusetzen sein. Die konsequente Öffnung der Werkstattinfrastruktur für soziale Belange der Gesellschaft kann so die angebliche Kluft zwischen allgemeinem Arbeitsmarkt und den Einrichtungen schließen und alternative Beschäftigungsangebote schaffen.
Gleichzeitig können durch enge Kooperation mit Unternehmen beide Partner von einer gemeinsamen Optimierung der Produktionsabläufe, von der Zusammenarbeit bei der Qualifizierung des Personals und von daraus entstehenden, neuen Außenarbeitsplätzen profitierten.
Zukünftig sollte es möglich sein, dass ein schwerbehinderter Mensch in der Werkstatt zusammen mit einem nicht behinderten oder behinderten Kollegen einer Integrationsfirma arbeitet. Ebenso sollten dort auch ein oder mehrere Arbeitnehmer eines Firmenkunden mitarbeiten können.
Die in Werkstätten vorhandenen Maschinen und Werkzeuge können, in Verbindung mit dem Fachpersonal, langfristig auch für langzeitarbeitslose Menschen ein Angebot schaffen. So kann diesen Frauen und Männern geholfen werden, sich stundenweise wieder an Tätigkeiten zu gewöhnen.
Entsprechende Konzepte müssen noch entwickelt werden. Gleichzeitig aber muss die Politik die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen, um die Grenzen zwischen „erwerbsfähiger Arbeitswelt“ und „erwerbsgeminderter Arbeitswelt“ fließend zu gestalten, ohne neue Leistungsarten zu schaffen.
Mehr zu den Chancen, die sich für die Werkstätten bieten, lesen Sie im neuen Werkstatt:Dialog 4.2010.