Auf dem neuen EU-Parkausweis werden persönliche Informationen auf der Rückseite eingetragen. So wird vermieden, dass persönliche Daten für jedermann einsehbar sind, wenn der Ausweis im Fahrzeug liegt. Der Ausweis ist wie bisher bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beim Landkreis zu beantragen. Für den neuen EU-Parkausweis wird ein Passfoto benötigt.
„Wer ab dem 01.01.2011 mit dem alten Ausweis parkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen“, sagt Wolfgang Gütlein.
Bei Rückfragen steht das Büro des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Frau Marion Haffner, unter der Telefonnummer: 06 81 - 5 01 - 31 89 oder per E-Mail m.haffner@arbeit.saarland.de zur Verfügung.