Politik 04.10.11
Kleine Anfrage zu Ablehnung von Anträgen auf Teilhabe am Arbeitsleben in Werkstätten
In Nordrhein-Westfalen häufen sich in der letzten Zeit die Fälle, in denen Anträge auf Teilhabe am Arbeitsleben in einer Werkstatt für behinderte Menschen durch die Deutsche Rentenversicherung abgelehnt wurden.

Diese Tatsache hat die Abgeordnete Ursula Doppmeier (CDU) zum Anlass genommen, eine Kleine Anfrage an die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen zum Thema „Keine Teilhabe am Arbeitsleben in Werkstätten für behinderte Menschen - Ablehnung von Anträgen durch die Deutsche Rentenversicherung Westfalen“ zu stellen. Diese beantwortete die Landesregierung am 27.07.2011 (Drucksache 15/2476 externer Link).

„Ablehnungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage einer sozialmedizinischen Begutachtung, wenn das festgestellte Leistungsvermögen nicht so eingeschränkt ist, dass eine Unterbringung in einer Werkstatt für behinderte Menschen erforderlich wäre oder die Leistungsfähigkeit nicht entwickelt, erhöht oder wiederhergestellt werden kann bzw. die Belastbarkeit des Antragstellers nicht gegeben ist“, so die Antwort des Ministers für Arbeit, Integration und Soziales der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, Guntram Schneider.

Im Rahmen der Kleinen Anfrage wurde die Anzahl der gestellten Anträge auf Teilhabe am Arbeitsleben in einer Werkstatt der vergangenen vier Jahre erfragt, sowie wie viele dieser Anträge abgelehnt wurden.

In der Antwort der Landesregierung heißt es, dass eine differenzierte statistische Erfassung, die speziell Maßnahmen in Werkstätten abfragt, nicht erfolge. Bei der Erfassung würde lediglich nach Anträgen auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Anträgen auf Kraftfahrzeughilfe unterschieden. Aus diesem Grund könne weder die Anzahl der gestellten Anträge auf Teilhabe am Arbeitsleben in einer Werkstatt, noch die Anzahl der Ablehnungen solcher Anträge ermittelt werden.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen habe die Rentenversicherungsträger jedoch aufgefordert, in ihren Gremien auf Bundesebene die fehlende statistische Erfassung der in Rede stehenden Fälle mit dem Ziel einer maschinellen Lösung zu thematisieren.


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