"Diskriminierung beenden - Rechtsanspruch auf berufliche Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben auch für Menschen mit schwerer geistiger und/oder mehrfacher Behinderung sicherstellen!" ist die Forderung überschrieben.
Gemeinsam mit zahlreichen Verbänden und Wissenschaftlern fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) diskriminierende Zugangsbeschränkungen zu beruflicher Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf aufzuheben.
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Sicherstellung dieses Rechts noch nicht erreicht. Denn zwischen dem politischen Anspruch auf Inklusion einerseits und den aktuellen gesetzlichen Regelungen bzw. deren Umsetzung in der Praxis andererseits besteht eine große Diskrepanz.
So werden Menschen mit schwerer geistiger und/oder mehrfacher Behinderung derzeit in der Regel nicht nur vom allgemeinen Arbeitsmarkt, sondern auch von der Teilhabe am Arbeitsleben in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) ausgeschlossen. Dies stellt den Tatbestand der Diskriminierung dar.
Das Positionspapier finden Sie hier .