
Für die Künstlersozialabgabe spielt es keine Rolle, ob ein anerkannter gemeinnütziger Zweck verfolgt wird. Sobald ein Verein zu den typischen Verwertern zählt, ist er abgabepflichtig.
Ansprechpartner für alle mit der Künstlersozialversicherung zusammenhängenden Fragen ist die Künstlersozialkasse


Die Künstlersozialabgabe wird jedes Jahr durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammen mit dem Bundesministerium für Finanzen für das folgende Kalenderjahr neu bestimmt. Grundlage für die Festlegung des Abgabesatzes bilden Schätzungen des Bedarfs für das folgende Jahr.
Die Künstlersozialversicherung wurde 1983 eingerichtet, um selbständigen Künstlern und Publizisten Schutz vor den elementaren Lebensrisiken Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Alter zu bieten. Künstler und Publizisten unterliegen der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungspflicht über die Künstlersozialkasse.