Für Unternehmen, die künstlerische und/oder publizistische Leistungen verwerten, erhöhen sich die Abgaben für die Künstlersozialversicherung. Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung steigt zum Jahr 2013 von 3,9 auf 4,1 Prozent. Das gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesgesetzblatt Jg. 2012 Teil I Nr. 41 bekannt.
Für die Künstlersozialabgabe spielt es keine Rolle, ob ein anerkannter gemeinnütziger Zweck verfolgt wird. Sobald ein Verein zu den typischen Verwertern zählt, ist er abgabepflichtig.
Ansprechpartner für alle mit der Künstlersozialversicherung zusammenhängenden Fragen ist die Künstlersozialkasse . Sie berät neben Künstlern und Publizisten auch die Verwerter und wickelt die Finanzierung ab.
Die Künstlersozialabgabe wird jedes Jahr durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammen mit dem Bundesministerium für Finanzen für das folgende Kalenderjahr neu bestimmt. Grundlage für die Festlegung des Abgabesatzes bilden Schätzungen des Bedarfs für das folgende Jahr.
Die Künstlersozialversicherung wurde 1983 eingerichtet, um selbständigen Künstlern und Publizisten Schutz vor den elementaren Lebensrisiken Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Alter zu bieten. Künstler und Publizisten unterliegen der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungspflicht über die Künstlersozialkasse.