Mit dem Modellprojekt „Hamburger Budget für Arbeit“ will die Hamburger Sozialbehörde ab sofort schwerbehinderten Menschen, die Anspruch auf einen Werkstatt-Platz haben, weitere berufliche Perspektiven ermöglichen.
Wie die Hamburger Sozialbehörde am 12. November 2012 der deutschen Presseagentur (dpa) mitteilte, stellt sie dauerhafte Lohnsubventionierung, Prämien für die Arbeitgeber und berufliche Assistenzleistungen bereit, um den Übergang von Menschen mit Behinderungen aus einer Werkstatt in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu fördern.
Bis zum Jahr 2014 sollen mindestens hundert Menschen von dem Projekt profitieren. Danach werden die Leistungen unter Einbeziehung der Modellerfahrungen auf Wunsch dauerhaft erbracht, so die Sozialbehörde. Dafür stellt sie eine angemessene Lohnsubventionierung sowie die notwendige kompetente externe Unterstützung durch Werkstätten für behinderte Menschen in Zusammenarbeit mit Integrationsfachdiensten bereit.
Umgesetzt wird das Projekt gemeinsam mit den Hamburger Werkstätten für Menschen mit Behinderung (alsterarbeit gGmbH und Elbe-Werkstätten GmbH). Diese bieten gemeinsam mit den Integrationsfachdiensten Hamburger Arbeitsassistenz und Arinet mehrtägige Seminare an, damit anspruchsberechtigte Menschen mit Handicap beurteilen können, ob das Angebot für sie passt.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) setzt sich seit Jahren dafür ein, dass das in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen bereits seit Jahren erfolgreich durchgeführte Projekt „Budget für Arbeit“ bundesweit umgesetzt wird. Mit Bedauern hat die BAG WfbM zur Kenntnis genommen, dass das Grundlagenpapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen“ der ASMK vom 23. August 2012 keine gesetzliche Regelung für ein bundesweites „Budget für Arbeit“ enthält.
Weitere Informationen zum „Hamburger Budget für Arbeit“ – auch in leicht verständlicher Sprache:
http://www.hamburg.de/basfi/budget-fuer-arbeit/