Am 1. Februar 2013 stimmt der Bundesrat über die Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) ab. Die Verordnung regelt, unter welchen konkreten Bedingungen Tests an im Reagenzglas erzeugten Embryonen zulässig sind. In einer Stellungnahme vom 28. Januar 2013 appelliert die Bundesvereinigung Lebenshilfe an den Bundesrat, dass das im Sommer 2011 verabschiedete Gesetz zur Regelung der PID durch die Verordnung nicht entwertet wird.
Während der Bundestag mit dem PID-Gesetz ein Verbot beschlossen hat, das nur eng begrenzte Ausnahmen vorsieht, ermögliche der im November 2012 beschlossene Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums eine breite Anwendung der PID-Technologie. Ganz gegen die Absicht des Gesetzgebers sei die in der Verordnung vorgesehene Ausweitung der PID auf ältere, genetisch nicht vorbelastete Mütter, die eine künstliche Befruchtung vornehmen lassen.
„Erforderlich ist zudem, dass die Zahl der Zentren, an denen eine PID vorgenommen werden kann, eingeschränkt wird. Auch eine Begrenzung der Ethikkommissionen ist nötig, damit eine möglichst einheitliche Entscheidungspraxis gewährleistet werden kann und es nicht zu einem ‚Kommissions-Tourismus‘ kommt“, so die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (MdB).
Außerdem fordert die Lebenshilfe eine Regelung, die eine wirksame Kontrolle des Parlaments darüber ermöglicht, aufgrund welcher Diagnosen PID-Maßnahmen durchgeführt wurden.
Auch politisch stößt der vorliegende Entwurf der PID-Verordnung auf scharfe Kritik. Mehrere Bundesländer haben bereits Änderungsanträge in den Gesundheitsausschuss des Bundesrats eingebracht, die zentrale Punkte des Verordnungsentwurfs betreffen.
„Wir setzen darauf, dass der Bundesrat bei seiner Abstimmung verantwortungsbewusst mit der Absicht des Gesetzgebers umgeht und den Verordnungsentwurf umfassend nachbessert“, sagt Ulla Schmidt.
Quelle: Bundesvereinigung Lebenshilfe