Öffentliche Anhörung im Deutschen Bundestag zum Thema Arbeit für Menschen mit Behinderung
Am 25. Februar 2013 lädt der Ausschuss Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages zu einer öffentlichen Anhörung ein. Sachverständige von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften, der Wohlfahrtspflege und Schwerbehindertenvertretungen sind eingeladen, die Anträge der Bundestagsfraktionen DIE LINKE, der SPD sowie der CDU/CSU und FDP zum Thema Arbeit für Menschen mit Behinderung zu beraten.
Die BAG WfbM-Referentin für Recht, Nina Juretzka, wird bei der Anhörung die Positionen der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen vertreten.
Folgende Anträge aus den Bundestagsfraktionen sind Gegenstand der Anhörung:
- „Gute Arbeit für Menschen mit Behinderung“ (Bundestagsdrucksache 17/9758 ) der Fraktion DIE LINKE vom 23. Mai 2012
- „Ausgleichsabgabe erhöhen und Menschen mit Behinderung fairen Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen“ (Bundestagsdrucksache 17/9931 ) der SPD-Fraktion vom 12. Juni 2012
- „Leistungspotenziale von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben ausschöpfen“ (Bundestagsdrucksache 17/12180 ) der Fraktionen CDU/CSU und FDP vom 29. Januar 2013
Die BAG WfbM ist gebeten worden, als Sachverständige an der Anhörung teilzunehmen. In Vorbereitung zu diesem Termin hat die BAG WfbM zu jedem der drei Anträge eine Stellungnahme fristgerecht am 19. Februar 2013 beim Ausschuss Arbeit und Soziales eingereicht. Alle drei Stellungnahmen werden damit bei der öffentlichen Anhörung im Reichstagsgebäude besprochen. Sie stehen zum Download bereit unter
http://www.bagwfbm.de/category/36 .