Politik 19.04.13
Sachsen-Anhalt: Minister Bischoff will Zuschüsse für Werkstätten kürzen
Sachsen-Anhalts Sozialminister Norbert Bischoff (SPD) will sich dafür einsetzen, dass mehr Menschen mit Behinderung einen Job auf dem regulären Arbeitsmarkt erhalten. „Wenn Inklusion der zentrale Gedanke sein soll, dann gehören behinderte Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt. Das erspart dem Landeshaushalt auch Millionen Euro“, sagte Bischoff am 10. April 2013 in Magdeburg.

Wie die Mitteldeutsche Zeitung externer Link Bischoff zitiert, sei bislang ein "gewisser Automatismus am Werk", wonach Menschen mit Behinderung direkt vom geschützten Raum Schule in geschützte Werkstätten wechseln würden. Der Sozialminister sprach sich dafür aus, künftig mehr Geld für die Integration behinderter Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt auszugeben und im Gegenzug bei den Zuschüssen für Werkstätten für behinderte Menschen zu kürzen. Der Auslöser: In Sachsen-Anhalt leben im Verhältnis zur Einwohnerzahl die meisten Menschen mit Behinderung in Heimen oder arbeiten in Werkstätten.

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Sachsen-Anhalt e. V. rückt die Fakten richtig. Aus ihrer Stellungnahme vom 15. April 2013:

„Zurzeit ist die Situation auf dem Arbeitsmarkt so, dass die Vermittlungschancen für Menschen mit Behinderung noch weit hinter denen von ausgebildeten Fachkräften stehen. Diesen Menschen bieten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) Arbeitsangebote, die sie gern annehmen, weil sie sonst auf der Straße sitzen würden. An ihrem Arbeitsplatz finden sie Anerkennung, Wertschätzung und Teilhabe in der Gesellschaft. Einen Automatismus von dem Minister Bischoff spricht, wonach Menschen mit Behinderung direkt von geschützten Schulen in geschützte Werkstätten wechseln, gibt es dabei nicht. Für Jugendliche, die eine geschützte Schule beendet haben, gibt es in Verantwortung der Bundesagentur für Arbeit verschiedene berufliche Testverfahren. Erst dann, wenn die Leistungsfähigkeit der jungen Menschen nicht ausreichend ist und sie diese Tests nicht bestehen, erhalten Sie das Angebot für die Aufnahme in eine Werkstatt.

Ganz anders sieht es aus bei Menschen mit psychischer/seelischer Behinderung, deren Zahl weiter ansteigt und insgesamt etwa 12 Prozent der angebotenen Werkstattplätze umfasst. Diese waren in der Regel auf dem regulären Arbeitsmarkt beschäftigt, können dem Leistungsdruck nicht mehr standhalten und sind deshalb auf der Suche nach Arbeit und Beschäftigung unter geschützten Bedingungen. Werkstätten grenzen nicht aus, im Gegenteil – sie sind ein wichtiger Anbieter für Arbeit und Beschäftigung. Mit ausgelagerten Arbeitsplätzen und dezentralen Angeboten spielen Sie eine wichtige Rolle auf dem Weg zu Teilhabe am Arbeitsleben, zu Integration und Inklusion, sie sind politisch gewollt und in der Gesellschaft akzeptiert.

Für die im Bundesdurchschnitt verhältnismäßig hohen Zahlen der angebotenen Plätze in Werkstätten für behinderte Menschen in Sachsen-Anhalt gibt es mehrere Gründe.
Den Zugängen stehen aufgrund der Alterstruktur nur geringe Abgänge entgegen, das wird sich erst in den nächsten fünf bis zehn Jahren ändern. Stichwort Abwanderung: seit 2001 ist die Bevölkerungszahl in Sachsen-Anhalt um mehr als 260.000, das sind 11 Prozent, zurückgegangen. Die Abwanderung von jungen Menschen im Alter zwischen 18 und 35 Jahren liegt dabei weit über 30 Prozent. Hierbei handelt es sich überwiegend um gut ausgebildete Fachkräfte, die das Land auch deshalb verlassen, weil sie in anderen Bundesländern attraktivere Arbeitsverhältnisse vorfinden. Die Zahl von Menschen mit Behinderung, die Sachsen-Anhalt verlassen haben, ist sicher nur marginal.

Die finanzielle Ausstattung der WfbM ist derzeit äußerst kritisch. Wo die 107 Millionen Euro, von denen der Minister spricht, geblieben sind, ist für Werkstätten nicht nachvollziehbar. Im Zeitraum 2006 bis 2012 stiegen bei gleicher Leistung in einer durchschnittlichen Werkstatt die durch das Land gezahlten Vergütungen pro Werkstattplatz um insgesamt 1,39 Euro, das entspricht 4,5 Prozent! Das gleicht nicht einmal die Inflationsrate, geschweige denn tarifliche Erhöhungen ab. Somit wurde bereits in den vergangenen Jahren bei den Werkstätten zu Lasten von Menschen mit Behinderung kräftig eingespart. Laut einer Veröffentlichung der überörtlichen Träger der Sozialhilfe aus dem Jahr 2011 gibt Sachsen-Anhalt jährlich pro Platz in einer WfbM 7.697 Euro aus. Dieser Wert liegt 30 Prozent unterhalb des Bundesdurchschnitts, nur in Sachsen sind die Vergütungen noch geringer. Gleiche Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik und soziale Gerechtigkeit sehen anders aus.

Moralische Appelle an Arbeitgeber sind nicht ausreichend, um Anreize zur Schaffung von Arbeitsplätzen für diesen Personenkreis zu geben. Unter Federführung des Ministeriums für Arbeit und Soziales finden gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Sachsen-Anhalt und der Bundesagentur für Arbeit regelmäßige Arbeitsgespräche statt um gemeinsam nach Lösungen zu suchen, wie Menschen mit Behinderung in regulären Jobs arbeiten können. Die Finanzierung ist immer wieder ein entscheidender Faktor, denn Integration und Inklusion gibt es nicht zum Nulltarif. Assistenz am Arbeitsplatz und Nachteilsausgleich müssen nachhaltig finanziert werden, damit Menschen mit Behinderung dauerhaft beschäftigt werden können und gleichberechtigt ihren Platz in der Gesellschaft erhalten können.

Wenn der ernste politische Wille da ist, sich für Menschen mit Behinderung einzusetzen, finden sich auch Wege der Finanzierung. Jeder Versuch, Menschen in Arbeit zu bringen ist gewinnbringender, als Arbeitslosigkeit und Ausgrenzung zu finanzieren.“

Ernst -Christoph Römer
Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Sachsen-Anhalt e.V.


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