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Gemeinsame Erklärung
Gemeinsame Erklärung Die gemeinsame Erklärung der Bundesagentur für Arbeit, des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sowie der in der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege zusammenarbeitenden Spitzenverbände bekräftigt die Bedeutung der öffentlichen Beschäftigung als Mittel zur Integration von erwerbsfähigen Hilfeempfänger/innen in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Wie kann öffentliche Beschäftigung im Sinne des SGB II zukünftig organisiert werden? Für erwerbsfähige Hilfeempfänger/innen, die keine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden, sollen Arbeitsmöglichkeiten angeboten werden sollen. Bei der Einführung des SGB II sollen die vorhandenen Strukturen öffentlicher Beschäftigung genutzt werden. Dazu stellt der Bund größere Finanzmittel zur Verfügung.

Die Zusammenarbeit zwischen den Unterzeichnern bei der Umsetzung des SGB II soll fortgesetzt werden.

Download: Gestaltung der öffentlich geförderten Beschäftigung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) (PDF, 20kb)


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