Politik 17.01.05
Grundsicherung
Am 1. Januar 2005 ist die so genannte "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" in das neu geschaffene Sozialgesetzbuch (SGB) XII eingegliedert worden. Das SGB XII ersetzt das bisherige Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Bis Ende 2004 waren die Leistungen der Grundsicherung noch durch ein eigenständiges Gesetz geregelt (Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Durch diese Gesetzesänderung wird die Grundsicherung ab 1. Januar automatisch eine Leistung der Sozialhilfe.

Uns erreichen zu diesem Thema viele Fragen. Aus diesem Grund haben wir einige Informationen zusammengestellt, die Ihnen bei der Arbeit behilflich sein können.
"Was ändert sich für Werkstattbeschäftigte mit Einführung des SGB XII"? (Kurzanalyse der BAG WfbM)

In dieser Exceltabelle "Modellberechnung" läßt sich ein Überblick über den Grundsicherungsanspruch für den Einzelfall errechnen. Auch wenn die Grundsicherung im Kern unverändert bleibt, ergeben sich ab Januar einige Änderungen beim Leistungsumfang, denn dieser wird in der Struktur der "Hilfe zum Lebensunterhalt" angeglichen. Sehr deutlich wird ausgewiesen, welche finanziellen Vorteile ein Werkstattbesuch hat.

Dr. Sabine Wendt, Bundesvereinigung Lebenshilfe, hat eine ausführliche Erläuterung "Finanzielle Mehrbelastungen durch das SGB XII - was ist zu tun?" veröffentlicht. Sie finden den Artikel auf der Internetseite der Lebenshilfe www.lebenshilfe.de externer Link in der Rubrik Recht und dann unter Sozialhilfe,
oder Sie verwenden diesen Link http://www.lebenshilfe.de/content/stories/index.cfm/key.1661/secid.9/secid2.52 externer Link

Ein Merkblatt des Bundesverbands für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V. geht ausführlich auf die Gesetzesänderung ein. Es ist in verständlicher Sprache geschrieben und richtet sich speziell an behinderte Menschen und ihre Angehörigen. Es werden Fragen beantwortet, die in der Praxis häufig auftreten. Das Merkblatt steht im Internet als Download unter www.bvkm.de externer Link in der Rubrik "Recht und Politik" zur Verfügung.
oder Sie verwenden diesen Link: http://www.bvkm.de/0-10/recht,rechtsratgeber,index.html externer Link


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