Politik 08.05.14
Fuchs (CDU/CSU) stellt klar: Eingliederungshilfen sind keine Subventionen
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU im Bundestag, Michael Fuchs, bestärkt seine Unterstützung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Hintergrund ist eine Debatte über einen Online-Artikel externer Link der F.A.Z. vom 28. April 2014. Darin wurde Fuchs mit der Äußerung zitiert, durch Einsparungen bei der Eingliederungshilfe Spielräume für den Abbau der sogenannten „kalten Steuerprogression“ schaffen zu wollen. Diese Aussage wurde von Fuchs revidiert, er sei falsch zitiert worden.

Die Lebenshilfe hatte umgehend auf die Äußerung reagiert. Mittlerweile gab es ein Gespräch zwischen dem stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages: „Mein Kollege Michael Fuchs teilt die Position der Lebenshilfe, dass Menschen mit Behinderung die volle und zielgerichtete Unterstützung des Staates erhalten sollen“, so Schmidt am 6. Mai.

Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist eine elementare Leistung, die der Staat dieser Personengruppe als Ausgleich für ihre Nachteile zukommen lässt. Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit einer wesentlichen Behinderung, um die Folgen der Behinderung zu beseitigen oder zu mildern und um den Menschen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Leistungen der Eingliederungshilfe sind zum Beispiel Unterstützung beim Arbeiten und Wohnen, in der Schule und Freizeit.

„Es handelt sich bei der Eingliederungshilfe nicht um Subventionen, die der Staat nach Kassenlage kürzen oder aufstocken kann. Vielmehr ergibt sich der Rechtsanspruch auf die Eingliederungshilfe aus dem Grundgesetz und der UN-Behindertenrechtskonvention“, unterstrich Schmidt.

Die große Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag vor erst knapp fünf Monaten versprochen, dass ein neues Bundesteilhabegesetz eine vorrangige Maßnahme der neuen Bundesregierung sein soll, um die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung in ein modernes Teilhaberecht zu verwandeln. Dafür hat der Bund fünf Milliarden Euro zugesagt.


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