Zur Auftaktsitzung der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz erklärte Bundesministerin Andrea Nahles: „Mir ist es wichtig, dass die Betroffenen von Anfang an in die Reformüberlegungen einbezogen werden. Mit der Arbeitsgruppe möchte ich die Reform so vorbereiten, dass sie in einem möglichst großen gesellschaftlichen Konsens verabschiedet und umgesetzt werden kann.“
Die Bundesregierung weist explizit auf die breite Beteiligung von Selbsthilfeorganisationen in diesem Gesetzgebungsprozess, der bewusst nach dem Grundsatz „Nichts über uns – ohne uns“ erfolge. Für die intensiven Konsultationen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine hochrangige Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz eingesetzt. Vertreterinnen und Vertreter sind:
- Verbände von Menschen mit Behinderungen,
- die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
- die Bundesvereinigung der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte,
- die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen,
- die Konferenz der Fachverbände für Menschen mit Behinderungen,
- die Bundesarbeitsgemeinschaft freie Wohlfahrtspflege,
- Länder,
- kommunale Spitzenverbände,
- die Bundesarbeitsgemeinschaft überörtlicher Sozialhilfeträger,
- Sozialversicherungsträger
- und Sozialpartner.
Die Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode darauf verständigt, die Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Teilhabemöglichkeiten haben, aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herauszuführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und in einem bundeseinheitlichen Verfahren personenbezogen ermittelt werden. Leistungen sollen nicht länger institutionszentriert, sondern personenzentriert bereit gestellt werden. Die Übersicht der Arbeitsgruppen-Mitglieder finden Sie hier .