Die politische Interessenvertretung der europäischen Werkstätten zu stärken – das ist das Ziel der Interessengruppe Europa, die sich am 30. Oktober 2014 zum dritten Mal traf. Im Rahmen dieses Treffen unterzeichneten Werkstattvertreter aus fünf Ländern eine Absichtserklärung für eine zukünftige Zusammenarbeit.
Das Treffen fand auf Einladung des österreichischen Sozialdienstleister Jugend am Werk in Wien statt. Die Treffen der Interessengruppe sollen einen Austausch über Werkstätten für behinderte Menschen im Kontext der aktuellen europäischen Politik ermöglichen. Mitglieder der Interessengruppe sind die BAG WfbM, der französische Dachverband Unapei (La première fédération d’associations française de représentation et de défense des intérêts des personnes handicapées mentales et de leurs familles), der schweizer Verband INSOS (Dachverband der Dienstleister für Menschen mit Behinderung) sowie die Einzelorganisationen Jugend am Werk (Österreich), Föreningen Solåkrabyn (Schweden), Saltå By (Schweden) und Drahtzug (Schweiz). Ins Leben gerufen wurde die Interessengruppe Europa auf Initiative der BAG WfbM, um Werkstattvertreter aus unterschiedlichen europäischen Ländern zu vereinen und langfristig eine gemeinsame politische Interessenvertretung auf europäischer Ebene zu etablieren.
Die stellvertretenden Vorsitzenden der BAG WfbM, Ralf Hagemeier und Axel Willenberg, freuten sich, ergänzend zur Mitarbeit im Europäischen Dachverband der Dienstleistungsorganisationen für Menschen mit Behinderung (EASPD), mit der Unterzeichnung der Absichtserklärung die politische Interessenvertretung der deutschen Werkstätten in Europa weiter auszubauen.
Mit der Absichtserklärung erklären die Mitglieder der Interessengruppe Europa den Willen, sich gemeinsam für Werkstätten in Europa stark zu machen. Bereits der Titel der Absichtserklärung, „Es braucht Werkstätten“, verdeutlicht die Ausrichtung der zukünftigen gemeinsamen Zusammenarbeit. Es herrscht Konsens darüber, dass Werkstätten in Europa ein wichtiger Bestandteil der unterschiedlichen nationalen Systeme der beruflichen Teilhabe sind und einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) leisten. Die Unterzeichner der Absichtserklärung stimmen darin überein, sich für Werkstätten als Form des sogenannten „sheltered employment“ in Europa einzusetzen und ihre Weiterentwicklung im Einklang mit der UN-Konvention voranzutreiben.
Derzeit bieten europäische Werkstätten etwa zwei bis drei Millionen Menschen mit Behinderungen Rehabilitation durch Arbeit. Für die große Mehrheit dieser Menschen stellen Werkstätten die einzige Möglichkeit der Teilhabe am Arbeitsleben dar. Denn unabhängig von der wirtschaftlichen Lage in den einzelnen europäischen Ländern bietet der Arbeitsmarkt nur eine geringe Anzahl an fachlich geeigneten Arbeitsverhältnissen für diese Personengruppe.