Am Dienstag, den 14. April 2015, hat im Beisein von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles die Arbeitsgruppe „Bundesteilhabegesetz“ zum neunten und letzten Mal getagt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) war durch ihren Vorstandsvorsitzenden Martin Berg vertreten und wirkte aktiv in der Arbeitsgruppe mit. „Wir haben uns für die Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen eingesetzt und dafür, dass Durchlässigkeit zwischen den Systemen geschaffen wird.“
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll noch in dieser Legislaturperiode das Recht der Eingliederungshilfe reformiert und zu einem modernen Teilhaberecht entwickelt werden. Ziel ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern. „Dazu gehört auch, dass die finanzielle Situation von Menschen mit Behinderungen nachhaltig verbessert wird“, so Berg.
Abschließend erklärte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles:
„[…] Das Bundesteilhabegesetz ist ein Schlüsselelement zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Auch wenn bis zur Verabschiedung des Bundeteilhabegesetzes noch ein langer Weg vor uns liegt, sind wir in den vergangenen Wochen und Monaten weit vorangekommen. Wir haben Reformbedarfe identifiziert, Handlungsoptionen dargestellt und mögliche Auswirkungen aufgezeigt – auch finanzielle. Auf dieser Grundlage werden im Ministerium nun Eckpunkte der Reform ausgearbeitet. Ich möchte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auch finanzielle Spielräume für Leistungsverbesserungen schaffen – dafür werde ich mich einsetzen. Ich danke den Expertinnen und Experten, die sich in der Arbeitsgruppe engagiert und dort wichtige Beiträge geleistet haben.“
Die BAG WfbM wird den Gesetzgebungsprozess auch weiterhin intensiv begleiten. Eine Zusammenfassung der von der BAG WfbM formulierten Forderungen an das neue Bundesteilhabegesetz finden Sie in der Stellungnahme zum Abschlussbericht der Arbeitsgruppe . Weitere Stellungnahmen zu den jeweiligen Sitzungen sind unter www.bagwfbm.de/category/110 zu finden.
Einblick in die Arbeit der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz
Die Arbeitsgruppe setzte sich aus rund 35 Vertreterinnen und Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen von Bund, Ländern und Kommunen sowie Vertreterinnen und Vertretretern der Sozialversicherungsträger und der Sozialpartner zusammen.
Der Beteiligungsprozess zur Reform der Eingliederungshilfe ist öffentlich zugänglich dokumentiert. Auf der Internetseite www.gemeinsam-einfach-machen.de des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind die Arbeitsplanungen und die Ergebnisse nachzulesen – übrigens auch in Leichter Sprache und Gebärdensprache.
Interessierte können hier die offiziell verabschiedeten Dokumente abrufen und sich auf der Website registrieren, um sich über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Bundesteilhabegesetz“ zu informieren.