Die BAG WfbM hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergModG) des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) verfasst. Darin wird die Politik aufgefordert, die Erbringung von sozialen Dienstleistungen innerhalb des sozialen Dreiecksverhältnisses weiterhin „vergabefrei“ zu halten, um die Sicherung der Qualität personenbezogener Sozialdienstleistungen zu gewährleisten.
Am 30. April hatte das BMWi den Gesetzentwurf vorgelegt, der nun mit den anderen Bundesressorts abgestimmt wird. Im Rahmen dieser Abstimmung und im darauf folgenden Gesetzgebungsprozess kann es also durchaus noch zu Änderungen kommen.
Der Grund für die Novellierung des Vergaberechts ist die Umsetzung der EU-Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU und 2014/25/EU in deutsches Recht. Dies nimmt das BMWi zum Anlass, das Vergaberecht grundlegend umzustrukturieren. Das neue Vergaberecht soll unter anderem anwenderfreundlicher sein, bürokratischen Aufwand verringern, kommunale Handlungsspielräume erweitern und Wirtschaftskriminalität wirksamer bekämpfen. Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Umstellung auf elektronische Kommunikation.
Kern des Vergabemodernisierungsgesetzes ist die Neufassung des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Da im GWB künftig inhaltlich mehr geregelt werden soll, wächst sein Umfang auf 90 Paragraphen.
Im Herbst dieses Jahres soll das Gesetzgebungsverfahren in Bundesrat und Bundestag beginnen. Die Zustimmung des Bundesrates soll im Winter 2015/16 erfolgen. Am 18. April 2016 soll die Umsetzung der EU-Richtlinien dann in Kraft treten.
Die ausführliche Stellungnahme der BAG WfbM finden Sie hier. Eine Verbreitung der Stellungnahme in Politik und Gesellschaft ist ausdrücklich erwünscht.