Politik 24.09.15
2. Werkstatträtekonferenz in NRW: Kölner Forderungen zum Bundesteilhabegesetz
Die Delegierten der LAG Werkstätträte NRW stellen ihre Forderungen vor.
© Michael Dräger
Am Dienstag, 16. September 2015, veröffentlichten die 17 Delegierten der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte Nordrhein-Westfalen (LAG WR NRW) auf der zweiten Werkstatträtekonferenz in Nordrhein-Westfalen ihre Kölner Forderungen.

Ute Schulze, Sprecherin der LAG-Werkstatträte in NRW, begrüßte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Räumen des Landschaftsverbandes Rheinland in Köln. Noch in diesem Jahr wird ein erster Gesetzesentwurf des Bundesteilhabegesetzes erwartet. Schulze unterstrich die Zielsetzung der NRW-Werkstatträte: Ein inklusiver Arbeitsmarkt, in dem Menschen mit und ohne Behinderung zusammen arbeiten. Mit sechs Forderungen flankiert die Landesarbeitsgemeinschaft den Gesetzgebungsprozess.

Die sechs Kölner Forderungen lauten:

  1. Nur wir wissen, was gut für uns ist – für den Erhalt des Wunsch- und Wahlrechtes
  2. Hilfeplanung. Selbstbestimmung. Mit uns – Für uns!
  3. Wege zwischen Werkstätten und erstem Arbeitsmarkt für den Einzelnen in beide Richtungen durchlässiger gestalten
  4. Gleiche Rahmenbedingungen für Werkstätten und andere Anbieter zur Verhinderung von ungleichem Wettbewerb
  5. Kein Bock auf Grundsicherung! Bedingungsloses Grundeinkommen über dem Niveau der Grundsicherung!
  6. Werkstätten müssen erhalten bleiben
Die Forderungen der Werkstatträte NRW im Detail finden Sie hier externer Link bzw. unter www.nrw-werkstattraete.de externer Link.

NRW: 65.000 Beschäftigte in 104 Werkstätten für behinderte Menschen
Die nordrhein-westfälischen Werkstatträtinnen und Werkstatträte kümmern sich um die Arbeits- und Lebensbedingungen von 65.000 Beschäftigten in 104 Werkstätten für behinderte Menschen, berichtete Elisabeth Veldhues, Beauftragte für Menschen mit Behinderung in NRW .

Die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen steht hinter den Forderungen der Werkstatträte. Elisabeth Veldhues richtete die Grüße von Guntram Schneider, Minister für Arbeit, Integration und Soziales, aus. Schneider habe sich Mitbestimmung für Werkstattbeschäftigte auf die Fahnen geschrieben: Mitbestimmung statt Mitwirkung. Veldhues betonte die Bedeutung von Werkstätten im Inklusionsprozess. „Werkstätten sind eine unverzichtbare Einrichtung. Wir in NRW wollen daran festhalten, dass auch Schwerst- und Mehrfachbehinderte einen geschützten Arbeitsplatz finden. Darauf sind wir stolz“, so Veldhues.


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