Politik 01.10.15
Feinabstimmung Bundesteilhabegesetz
Am 23. September 2015 fand in Berlin die zweite und letzte Sitzung der Fachexperten-AG zum Bundesteilhabegesetz statt. Die BAG WfbM war vor Ort und begleitete die Feinabstimmung des Gesetzesvorhabens. Ebenfalls vertreten waren unter anderem die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Verena Bentele, Vertreter der Selbsthilfe, der Fachverbände, der Bundesvereinigung der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte (BVWR) sowie Mitarbeiter des BMAS, darunter auch Ministerialdirektor und Leiter der Abteilung V im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Dr. Rolf Schmachtenberg.

Die Fachexperten-AG setzt den Diskurs fort, der in der Hochrangigen Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz im Juli 2014 begann. Zu den folgenden Themen informierte das BMAS in den Sitzungen:
  • Verortung der Eingliederungshilfe – neu
  • Behinderungsbegriff
  • Teilhabeplanverfahren
  • Soziale Teilhabe
  • Teilhabe am Arbeitsleben
  • „Unabhängige Beratung“
  • Abgrenzung Fachleistungen zu existenzsichernden Leistungen
  • Leistungserbringungsrecht/Vertragsrecht
  • Einkommen – Vermögen – Unterhalt
  • Schnittstelle Eingliederungshilfe – Pflege
Der Abstimmungsprozess ist mit der zweiten Sitzung abgeschlossen. Das BMAS behält sich vor, bei Bedarf zu einzelnen Themen Ad-hoc-Arbeitsgruppen einzuberufen.

Auf der Arbeitsebene des BMAS wird derzeit unter Hochdruck an dem Referentenentwurf für das neue Bundesteilhabegesetz gearbeitet. Dieser soll noch in diesem Jahr fertiggestellt werden. Der Öffentlichkeit wird er wahrscheinlich Anfang nächstens Jahres zugänglich gemacht.


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