Ralf Hagemeier, stellvertretender BAG WfbM-Vorsitzender (mitte), spricht bei der Podiumsdiskussion der Werkstatträtekonferenz.
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Die zentrale Botschaft zur WMVO aus der SPD-Fraktion und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) war so klar wie bahnbrechend. Der Entwurf der WMVO-Novellierung sieht in substanziellen Fragen Mitbestimmungsrechte der Werkstatträte vor. Sollte es bei Meinungsverschiedenheiten in diesen Fragen zu keiner Einigung zwischen Werkstatträten und Werkstattleitung kommen, entscheidet eine Schiedsstelle abschließend über die Umsetzung.
Der stellvertretende BAG WfbM-Vorsitzende Ralf Hagemeier, der an der darauf folgenden Podiumsdiskussion teilnahm, begrüßte dieses Vorhaben. Er teilte ebenso wie die anwesenden Werkstatträte die Hoffnung, dass diesen Ankündigungen bald Taten folgen mögen. Angesprochen auf die Frage, wo die Werkstätten einen Beitrag zu mehr Durchlässigkeit leisten könnten, mahnte er, bei der Öffnung der Werkstätten Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderungen im Blick zu behalten. Der Werkstattstatus müsse auch für sie eine mögliche Option sein, um ihrem Wunsch- und Wahlrecht gerecht zu werden. Auch dürfe es nicht um Vermeidungsstrategien gehen. Die Werkstattleistung müsse erhalten bleiben. Es gebe gute Gründe dafür, warum Menschen in einer Werkstatt seien. Dafür sollte sich auch niemand rechtfertigen müssen.
Bundessozialministerin Andrea Nahles erinnerte in ihrer Begrüßung daran, den Menschen mit seinen Potenzialen und Fähigkeiten wahrzunehmen.
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Die in der anschließenden Fragerunde aufgeworfenen Kritikpunkte und Fragen konnten die Vertreter der Politik nicht alle beantworten und vieles wird sich erst mit dem Entwurf des BTHG klären. Die Veranstaltung machte aber einmal mehr deutlich: Werkstatträte haben eine starke Stimme, die von der Politik gehört und ernst genommen wird.