Der BAG WfbM-Vorstand und die kommissarische Geschäftsführerin tauschten sich mit den Delegierten aus.
© BAG WfbM | I. Grigoleit
Ein wichtiges Tagungsthema war der noch ausstehende Referentenentwurf zum geplanten Bundesteilhabegesetz. Dr. Rolf Schmachtenberg, Ministerialdirektor des Bundeministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), erklärte, dass der Entwurf erst nach interner Abstimmung voraussichtlich Anfang Mai 2016 veröffentlicht wird. Erst dann könne man über Anpassungen sprechen.
Martin Berg, Vorstandsvorsitzender der BAG WfbM, kündigte an: „Mit dem Bundesteilhabegesetz ist es nicht getan. Auch danach wollen wir eine gute Arbeitsform finden, um den konstruktiven Austausch mit Vertretern des BMAS, der Selbsthilfe und der Verbände zu fördern.“ Denn am Ziel sei man noch nicht, wohl aber habe man einige Schritte in die richtige Richtung getan. Werkstätten müssen sich von innen heraus weiterentwickeln und vorausschauend agieren, nicht reagieren.
Matthias Münning, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS), äußerte sich positiv zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. Dass mehr Werkstätten diesem Personenkreis die Teilhabe ermöglichen, ist wünschenswert. Jedoch soll laut Münning und auch Schmachtenberg das Mindestmaß als Zugangskriterium zur Werkstatt erhalten bleiben. Zum Abschluss der zweitägigen Delegiertenversammlung begeisterte Prof. P. Dr. Thomas Grießbach, Dozent an der staatlichen Hochschule für Musik und Darstellenden Kunst in Stuttgart und Unternehmensberater für Boston Consulting. In seinem Vortrag sprach er über Unternehmenswerte und -kultur aus der Perspektive von Führungskräften.
Neue Satzung
Ein weiteres wichtiges Thema auf der Versammlung war die Abstimmung über eine Änderungen der Satzung der BAG WfbM. Die Delegierten sprachen sich mehrheitlich für eine Neustrukturierung der Vereinsorgane aus. Künftig wird das Präsidium nicht mehr 22 sondern 25 Mitglieder haben. Es setzt sich dann aus den jeweiligen Vorsitzenden der 16 Landesarbeitsgemeinschaften, je einem benannten Vertreter der acht Spitzen- und Fachverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie einem Vertreter der Bundesvereinigung der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte (BVWR) zusammen.
Auch die Zusammensetzung der Delegiertenversammlung wurde angepasst. Die acht Spitzen- und Fachverbände sowie die BVWR können laut neuer Satzung jeweils einen Delegierten benennen. Daraus ergeben sich in der Summe 97 Delegierte im Vergleich zu bisher 88 Delegierten. Diese Neuerung ermöglicht Vertretern der Spitzen- und Fachverbände sowie der BVWR, in den Vorstand gewählt werden zu können.
Martin Berg freute sich zum Abschluss der Veranstaltung über den fruchtbaren inhaltlichen Austausch der letzten beiden Tage und rief die Delegierten dazu auf, auch weiterhin den Dialog aktiv mitzugestalten.
Rund 700 Werkstattträger sind in der BAG WfbM zusammengeschlossen. Die Mitgliedseinrichtungen der BAG WfbM unterstützen an 2.700 Standorten über 300.000 Menschen mit Behinderungen in der Teilhabe am Arbeitsleben.