Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit einem Schreiben zur Änderung des Umsatzsteueranwendungserlasses auf die „Umsatzsteuerproblematik“ in Werkstätten für behinderte Menschen reagiert. Die Frage nach der Umsatzbesteuerung von Dienstleistungen und Handelsbetrieben von Werkstätten beschäftigte die BAG WfbM und ihre Mitglieder bereits seit mehreren Jahren. Insbesondere in den letzten Monaten erreichte die „Umsatzsteuerproblematik“ eine neue Tragweite, in der sich mehrere Werkstätten restriktiven Beurteilungen und damit der Verwehrung der Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes als Nachteilsausgleich gegenüber sahen.
Rechtliche Klarstellung auch für Umsätze aus Dienstleistungen und Handel
In einem Schreiben des BMF vom 25. April 2016 wird nun klargestellt, dass auch die Umsätze aus Dienstleistungen und Handelsbetrieben aus Arbeitsbereichen von Werkstätten der Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes unterliegen. Dies stellt insofern eine wichtige Erweiterung dar, da bisher laut Abschnitt 12.9 Abs. 12 Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) lediglich der Verkauf von Waren, die selbst hergestellt worden sind beziehungsweise entsprechend ver- und bearbeitet wurden, zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes berechtigte. Die BAG WfbM sowie die jeweiligen Landesarbeitsgemeinschaften haben zur Frage der Umsatzbesteuerung von Werkstätten einen intensiven Dialog mit BMF und Politik geführt, der nun zu einem für Werkstätten und insbesondere für die dort beschäftigen Menschen mit Behinderung positiven Ergebnis führte.
Durch die Erweiterung würdigt das BMF den rechtlichen und sozialpolitischen Auftrag der Werkstätten, der nicht nur im Rahmen von Produktionsleistungen, sondern auch von anderen, marktnahen Arbeitsangeboten, zum Beispiel im Handels- und Dienstleistungsbereich, verwirklicht wird. Durch die dargelegte Klarstellung hat das traditionell produktionsorientierte Werkstattbild, das in der Finanzverwaltung herrschte, eine Erneuerung erfahren. Diese war dringend notwendig, um auch zukünftig eine Vielfalt an unterschiedlichen Arbeitsangeboten für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen.