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„Selbstbestimmt und mittendrin – das Bundesteilhabegesetz kommt!“
Martin Berg, BAG WfbM-Vorstandsvorsitzender, diskutierte im Forum über den inklusiven Arbeitsmarkt der Zukunft.
© BAG WfbM | P. Hirth
In vier Diskussionsforen – von Arbeitsmarkt über Fürsorge und Personenzentrierung hin zu Sozialraumangeboten – wurden die Inhalte vertieft. Martin Berg, Vorstandsvorsitzender der BAG WfbM, war einer der Impulsgeber im Forum A „Der inklusive Arbeitsmarkt der Zukunft“. Die Werkstätten werden auch in Zukunft eine Schlüsselrolle bei der Ermöglichung von Teilhabe spielen. Die Erwartungen und Herausforderungen an ein Bundesteilhabegesetz liegen aber vor allem auch darin, wie die Wirtschaft dazu gebracht werden kann, Menschen mit Behinderung mehr Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu geben. Ob Ausgleichsabgabe oder Stärkung der Schwerbehindertenvertretung: Vielen geht der Gesetzentwurf hier noch nicht weit genug.
Dagegen trifft das Budget für Arbeit auf breite Zustimmung. Richtig ausgestaltet kann es eine Alternative zur Werkstattbeschäftigung sein und als Instrument für mehr Übergänge aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt dienen. Martin Berg begrüßte das ausdrücklich. Er führte aus, dass Werkstätten heute bei Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung bereits eng an den allgemeinen Arbeitsmarkt angelehnt agieren.
Zum Abschluss der Veranstaltung stand die Erkenntnis, dass vieles im Entwurf zu kritisieren, anderes aber auch gelungen ist. Die fundamentale Ablehnung des gesamten Gesetzesprojektes, wie sie von Teilen der Anwesenden lautstark kundgetan wurde, wollte Kerstin Tack, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, vor diesem Hintergrund nicht gelten lassen. Es handele sich um einen Paradigmenwechsel und eine historische Chance, jetzt die Weichen für die zukünftigen Entwicklungen zu stellen.
Klar ist aber auch, dass im parlamentarischen Verfahren, das nach der Sommerpause im September starten soll, noch viel Arbeit auf alle Beteiligten zukommen wird. Von dicken Brettern und struck’schem Gesetz war mehrfach die Rede. Dieses besagt, dass ein Gesetz das Parlament immer anders verlässt, als es dort eingebracht wird. Die BAG WfbM leistet ihren Beitrag dazu. Die BAG WfbM-Stellungenahme zum Entwurf des Bundesteilhabegesetz finden Sie hier.