Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention führt drei Mal im Jahr eine Verbändekonsultation durch. In jeder Sitzung wird ein bestimmtes Thema vertieft, das entweder einen aktuellen Bezug hat oder die inhaltliche Arbeit der Monitoring-Stelle betrifft. Am Mittwoch, den 8. Juni 2016 lautete das Thema der 22. Sitzung der Monitoring-Stelle: „Menschen mit Behinderungen und das Recht auf Arbeit: Welche Perspektiven haben die Werkstätten für behinderte Menschen nach den abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses?“
Die Verbändekonsultation ist ein inklusives Veranstaltungsformat, das den offenen Erfahrungs- und Informationsaustausch der Monitoring-Stelle mit den behindertenpolitischen Verbänden in Deutschland zum Ziel hat. Es besteht seit 2009 und erfreut sich wachsender Beliebtheit. So auch bei der Sitzung am vergangenen Mittwoch, an der auch Konstantin Fischer, Referent für Recht der BAG WfbM teilnahm und die Position der Werkstätten vertrat. Grundlage der Diskussion war ein im Vorfeld der Veranstaltung verschicktes Positionspapier der Monitoring-Stelle , das Dr. Leander Palleit (Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention) in der Sitzung dann ausführlich vorstellte.
Viele Sitzungsteilnehmer waren sich einig, dass die in dem Positionspapier aufgestellte Forderung nach einer langfristigen Auflösung der „Sonderstruktur“ Werkstatt deutlich zu kurz greift und bei dem Bestreben nach einem inklusiven Arbeitsmarkt fehl am Platz ist. Vielmehr wird die Werkstatt auch in Zukunft ein Ort bleiben, an dem die Teilhabe am Arbeitsleben für eine Vielzahl von Menschen individuell realisiert wird. Im Fokus stand somit im weiteren Diskussionsverlauf die Frage, welche Strategien entwickelt werden können, um die Angebote des allgemeinen Arbeitsmarktes für Menschen mit Behinderungen attraktiver zu gestalten. Zudem wurde angeregt, dass sich die Monitoring-Stelle im anstehenden parlamentarischen Verfahren zum Bundesteilhabegesetz einbringt. Vor allem der Ansatz, dass die Selbstbestimmung und das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung durch den Erhalt des „Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ stark eingeschränkt werden, könnte dabei von Seiten der Monitoring-Stelle an die Politik herangetragen werden.
Die Monitoring-Stelle wird die zahlreichen Anregungen zu ihrem Positionspapier prüfen und dieses entsprechend anpassen. Die BAG WfbM wird auch weiterhin an den Verbändekonsultationen teilnehmen und regelmäßig über diese berichten.