- Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches), Nachweis: Aktueller Bescheid über den Bezug von Grundsicherung
- behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt, und die deswegen an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können. Nachweis: Aktueller Schwerbehindertenausweis mit „RF-Merkzeichen“.
Die Befreiung beginnt mit dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde und bei der GEZ eingegangen ist. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben.