Am 28. Juni 2016 hat das Bundeskabinett das Bundesteilhabegesetz beschlossen. Damit beginnt nun offiziell das parlamentarische Verfahren. Aus Sicht der BAG WfbM sind hier noch wichtige Änderungen notwendig. Vor allem der Teilhabeplan und die Einbindung der Menschen mit Behinderung selbst sowie der Leistungserbringer in das Verfahren ist nach wie vor unklar. Auch bei der Verbesserung der Entgeltsituation der Werkstattbeschäftigten gibt es keine Fortschritte. Und vor allem bei der Teilhabe von Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf gibt es keine Bewegung.
Gleichwohl wird die BAG WfbM den Gesetzgebungsprozess weiterhin begleiten und sich fachlich einbringen. Denn bei aller Kritik zeigt der Kabinettsentwurf, dass auch Forderungen der BAG WfbM gegenüber dem Referentenentwurf in Teilen Rechnung getragen wurde.
Die Befürchtung, dass bisher leistungsberechtigte Personen künftig von Leistungen ausgeschlossen werden könnten, wurde durch eine Ermessensregelung entschärft. Beim Budget für Arbeit wurde erfreulicherweise ergänzt, dass von der vorgesehenen Bezugsgröße nur „nach oben“ abgewichen werden kann. Die Änderungen der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) treten bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dies ist für die Durchführung der Werkstattratswahlen von Bedeutung. Auch die starre Vergütungssituation, die für die kommenden Jahre vorgesehen war, wurde abgemildert.
Mit dem Bundesteilhabegesetz soll die Behindertenpolitik in Deutschland im Einklang mit der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen weiterentwickelt werden. Gleichzeitig sollen Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode umgesetzt werden. Ziel soll es sein, mehr Selbstbestimmung und umfangreichere Teilhabe sicherzustellen sowie in Zukunft staatliche Leistungen wie aus einer Hand zu gewähren.