Am 22. September 2016 fand im Bundestag die erste Lesung zum geplanten Bundesteilhabegesetz (BTHG) statt. Einen Tag später befasste sich auch der Bundesrat in einer Plenarsitzung mit dem Gesetzentwurf.
Eine erste Lesung im Bundestag dient zunächst der Aussprache. Parlamentarier können sich zu einem Sachverhalt positionieren und – mit Zustimmung des jeweiligen Sprechers – auch vereinzelt Rückfragen einbringen. Regierungsparteien und Opposition waren sich in der Bewertung des vorgelegten Gesetzentwurfs uneinig.
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles verteidigte den Gesetzentwurf entschlossen und erhielt dabei Unterstützung von den behindertenpolitischen Sprechern Kerstin Tack (SPD) und Uwe Schummer (CDU). Viele Redner schlossen ihren Beitrag mit der Bemerkung, kein Gesetzentwurf käme so aus dem Verfahren wie ursprünglich eingebracht.
Die Opposition, insbesondere Katrin Werner, Die Linke, und Corinna Rüffer von Bündnis 90/Die Grünen, wies neben Einsparungen auf wachsende Probleme in den kommenden Jahren für die Menschen hin, die neu von einer Behinderung betroffen oder bedroht sind.
Zu einem Gesetzentwurf gibt es in der Regel drei Beratungen. In der zweiten Lesung wird der Gesetzentwurf in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgelegten Fassung beraten. Alle Abgeordneten können Änderungsanträge stellen. Wird der Gesetzentwurf in der zweiten Lesung unverändert angenommen, folgen dritte Lesung und Schlussabstimmung unmittelbar. Ansonsten müssen Änderungen zunächst in einer Drucksache festgehalten und verteilt werden.
Die vom Bundesrat am 23. September 2016 in der Plenarsitzung beschlossenen Änderungsanträge gehen nun an den Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zurück und werden in der zweiten Lesung am 1. Dezember 2016 im Bundestag thematisiert.