Am Montag, dem 7. November 2016 fand im Deutschen Bundestag die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) statt. 19 Einzelsachverständige und Vertreter von Verbänden, darunter Rechtsreferent Konstantin Fischer für die BAG WfbM, standen den Abgeordneten rund zwei Stunden lang Rede und Antwort.
Die Ausschussvorsitzende Kerstin Griese (SPD) machte in ihrer Begrüßung darauf aufmerksam, dass die Anhörung wegen des großen öffentlichen Interesses in dieser Form und Ausführlichkeit einmalig sei. Aufgrund der über 200 angemeldeten Besucher wurde die Anhörung in das Foyer des Paul-Löbe-Hauses übertragen und konnte im Internet per Live-Stream verfolgt werden, inklusive Verschriftlichung und Gebärdendolmetschung. Die öffentliche Kritik und der Druck der Menschen mit Behinderung zeigen offenbar Wirkung.
Dieser Eindruck setzte sich in der Anhörung fort. Die Abgeordneten konstatierten, dass sie selten so viel Kritik und Diskussionen zu einem Gesetzesvorhaben erlebt hätten. Entsprechend umfangreich war der Fragenkatalog, der von den Beteiligten konzentriert und sachlich abgearbeitet wurde. Schwerpunkte waren dabei immer wieder Abgrenzungsproblematiken an der Schnittstelle zwischen Pflege und Eingliederungshilfe sowie der Zugang zu Eingliederungshilfeleistungen.
Die BAG WfbM hatte sich im Vorfeld mit einer ausführlichen Stellungnahme für den Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben positioniert. Darüber hinaus beantwortete Konstantin Fischer in der Anhörung unter anderem Fragen zum Budget für Arbeit, zu den geplanten anderen Anbietern der Teilhabe am Arbeitsleben sowie zu Integrationsbetrieben. Weitere Informationen sowie eine Aufzeichnung der komplette Anhörung finden Sie in der Mediathek des Deutschen Bundestages .