Zum elften Mal fand am 7. November 2016 die Werkstatträtekonferenz der SPD-Bundestagsfraktion statt. Die Konferenz dient als Austauschplattform zwischen Politik und Werkstatträten aus dem gesamten Bundesgebiet. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann freute sich über eine so kontinuierliche Zusammenarbeit. Über 200 Werkstatträte nahmen an der Veranstaltung teil.
In diesem Jahr standen insbesondere das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und die geplanten Änderungen der Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) im Mittelpunkt. In ihrem Einführungsvortrag sprach die parlamentarische Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller über die Neuerungen. Sie freute sich insbesondere darüber, dass es in weiten Teilen gelungen ist, wirkliche Mitbestimmung für die Beschäftigten zu erreichen.
In drei Workshops wurden anschließend die Themen BTHG, WMVO und Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vertieft. Ralf Hagemeier, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der BAG WfbM, war an der Gestaltung des Workshops zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt beteiligt. Während des Workshops wurde deutlich, dass eine erhebliche Unsicherheit seitens der Werkstattbeschäftigten herrscht, den Schritt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu wagen. Dabei geht es vor allem um Fragen nach Rentenansprüchen, Rückkehrrechten und fachlicher Begleitung. Instrumente wie beispielsweise das Budget für Arbeit können hier Lücken schließen.
Übergänge in kleinen Schritten
Ralf Hagemeier betonte, dass Übergänge in kleineren Schritten begriffen werden müssten und auch Entwicklungen der Beschäftigten innerhalb des Werkstattsettings anzustreben und anzuerkennen seien. Die Berufliche Bildung in Werkstätten sei zudem eine geeignete Maßnahme, für Übergänge zu qualifizieren. Daher erneuerte er die Forderung der BAG WfbM, den Berufsbildungsbereich auf drei Jahre zu verlängern. Wenn man von Übergängen spreche, müsse aber auch an die Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf gedacht werden, die die Möglichkeit haben müssten, aus der Tagesförderung in die Werkstatt hinein zu wechseln.
In Bezug auf das BTHG machten die Werkstatträte deutlich, dass unter den Werkstattbeschäftigten teilweise große Ängste herrschen, ob sie auch in Zukunft noch wie bisher Anspruch auf Leistungen haben werden. Vor allem die Tragweite der ICF-basierten Bedarfsfeststellung und der gemeinsamen Leistungserbringung, des sogenannten „Poolens“, ist schwer einzuschätzen.