Seit Dienstag, dem 29. November 2016, liegen die Änderungsvorschläge der Koalitionsfraktionen zum Bundesteilhabegesetz vor.
„Besonders wichtig war es der Koalition, das Arbeitsförderungsgeld für die rund 300.000 Beschäftigten in Werkstätten auf künftig 52 Euro zu verdoppeln“, erklären Carola Reimann, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Katja Mast, Sprecherin für Arbeit und Soziales, und
Kerstin Tack, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, in der Pressemeldung der SPD-Bundestagsfraktion.
Die viel kritisierten neuen Zugangsvoraussetzungen zur Eingliederungshilfe – die sogenannte „5-aus-9-Regelung“ – werden zunächst einmal nicht in Kraft treten. Stattdessen wird es in einem ersten Schritt eine wissenschaftliche Evaluierung geben und die ICF-basierten Zugangskriterien werden dann in einem zweiten Schritt modellhaft in allen Bundesländern erprobt. Eine Neuregelung auf Basis fundierter Daten ist erst ab dem 1. Januar 2023 vorgesehen.
Die Änderungsvorschläge der Koalitionsfraktionen werden am 1. Dezember 2016 in der zweiten und dritten Lesung im Bundestag beraten und voraussichtlich von einer Mehrheit beschlossen. Eine Abstimmung im Bundesrat steht noch aus. Diese ist für den 16. Dezember 2016 anberaumt.