Zum 1. Januar 2017 sind die ersten Regelungen des Bundesteilhabegesetzes in Kraft getreten. In der vom Bundesrat am 16. Dezember 2016 verabschiedeten Fassung des Bundesteilhabegesetzes wurden noch einmal zahlreiche Nachbesserungen vorgenommen.
So gilt seit 1. Januar 2017 die novellierte Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO). Außerdem wird das Arbeitsförderungsgeld für Werkstattbeschäftigte verdoppelt und der Freibetrag in der Anrechnung des Werkstattentgeltes auf die Grundsicherung erhöht.
Die verabschiedete Fassung des Bundesteilhabegesetzes finden Sie in kompletter Länge auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Das BMAS hat dort auch eine Rubrik mit häufig gestellten Fragen zum BTHG und deren Antworten eingerichtet. Diese FAQs zum BTHG bieten einen ersten Überblick über die gesetzlichen Änderungen und ihr jeweiliges Inkrafttreten.
Die BAG WfbM wird in den kommenden Tagen und Wochen zu den werkstattrelevanten Änderungen im Bundesteilhabegesetz informieren – auf der Internetseite in kompakter Form und ausführlicher in den kommenden Ausgaben des Werkstatt:Dialogs.