So gilt seit 1. Januar 2017 die novellierte Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO). Außerdem wird das Arbeitsförderungsgeld für Werkstattbeschäftigte verdoppelt und der Freibetrag in der Anrechnung des Werkstattentgeltes auf die Grundsicherung erhöht.
Die verabschiedete Fassung des Bundesteilhabegesetzes

Das BMAS hat dort auch eine Rubrik mit häufig gestellten Fragen zum BTHG und deren Antworten eingerichtet. Diese FAQs zum BTHG

Die BAG WfbM wird in den kommenden Tagen und Wochen zu den werkstattrelevanten Änderungen im Bundesteilhabegesetz informieren – auf der Internetseite in kompakter Form und ausführlicher in den kommenden Ausgaben des Werkstatt:Dialogs.