So gilt seit 1. Januar 2017 die novellierte Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO). Außerdem wird das Arbeitsförderungsgeld für Werkstattbeschäftigte verdoppelt und der Freibetrag in der Anrechnung des Werkstattentgeltes auf die Grundsicherung erhöht.
Die verabschiedete Fassung des Bundesteilhabegesetzes
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Das BMAS hat dort auch eine Rubrik mit häufig gestellten Fragen zum BTHG und deren Antworten eingerichtet. Diese FAQs zum BTHG
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Die BAG WfbM wird in den kommenden Tagen und Wochen zu den werkstattrelevanten Änderungen im Bundesteilhabegesetz informieren – auf der Internetseite in kompakter Form und ausführlicher in den kommenden Ausgaben des Werkstatt:Dialogs.