Politik 04.07.17
Niedersachsen startet mit neuem Budget für Arbeit
Das Land Niedersachsen hat sein bisheriges Konzept des Budgets für Arbeit bereits an die Vorgaben im Bundesteilhabegesetz (BTHG) angepasst. Seit dem 1. Juli 2017 gelten die Neuregelungen bereits. Die im BTHG vorgesehenen Regelungen treten erst ab dem 1. Januar 2018 in Kraft. Niedersachsen ist damit Vorreiter für das bundesweite Budget für Arbeit.

Gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in Niedersachsen, der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunalen Spitzenverbänden ist die Landesregierung diesen Schritt gegangen.

In Niedersachsen können Menschen mit Behinderung, die ein Recht auf einen Werkstattplatz haben, das Budget seit 2008 in Anspruch nehmen. Das an die Regelungen im BTHG angepasste Budget für Arbeit beinhaltet einen Minderleistungsausgleich für den Arbeitgeber. Dieser kann einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des zu zahlenden Arbeitsentgeltes erhalten. Außerdem werden die Kosten für Assistenzleistungen am Arbeitsplatz für den Budgetnehmer übernommen.

In der niedersächsischen Variante des Budgets für Arbeit wird ein Arbeitgeber zusätzlich belohnt, wenn er trotz Erfüllung der Schwerbehindertenquote ein Budget für Arbeit realisiert und wenn die leistungsberechtigte Person eine anerkannte Schwerbehinderung hat. In diesen Fällen erhält der Arbeitgeber in den ersten zwei Jahren einen weiteren monatlichen Zuschuss von 250 Euro pro Budgetnehmer.

Eine statistische Auswertung der Zu- und Abgänge beim Budget für Arbeit ist vorgesehen. Weiterhin wird das neue Budget für Arbeit in noch zu bestimmenden Modellregionen über ein Netzwerk begleitet. Ziel der Begleitung ist es, Faktoren und Erfahrungen zu sammeln, die sich positiv auf die Beschäftigungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt auswirken. Diese sollen dann auf die Fläche übertragen werden.


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