Politik 01.08.17
Beteiligungskonzept zur BTHG-Umsetzung
Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, läutete den Partizipationsprozess zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ein. „Im gesamten Verfahren zum BTHG sind die betroffenen Menschen und Verbände bereits intensiv einbezogen worden und daran wollen wir auch jetzt anknüpfen“, so Nahles in ihrer Pressemeldung externer Linkvom 31. Juli 2017.

Damit auch während der Umsetzung des BTHG die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und deren Interessenvertretungen gewährleistet werden kann, stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sein Partizipationskonzept vor.

Das Konzept sieht zwei begleitende Gremien vor. Dem Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen erstatten das BMAS und die Länder Bericht zum Umsetzungsstand, während eine „Länder-Bund-Arbeitsgruppe BTHG“ die Umsetzung zwischen Bund und Ländern koordiniert. Die Verbände der Menschen mit Behinderungen werden über den Deutschen Behinderten Rat (DBR) eingebunden.

Ebenfalls vorgesehen ist die Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihren Verbänden an den Umsetzungsvorhaben nach Artikel 25 BHTG. Der Beteiligungsprozess erstreckt sich hierbei auf die Projekte zur Wirkungsuntersuchung, Umsetzungsbegleitung, modellhaften Erprobung und zur Evaluation des leistungsberechtigten Personenkreises in der Eingliederungshilfe.

Einen Überblick über das Partizipationskonzept gibt es hier externer Link.


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