Mit der Förderrichtlinie „Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel“ stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Fördermittel für die Einrichtung von betrieblichen Lern- und Experimentierräumen zur Verfügung. Unternehmen und Verwaltungen erhalten die Chance, mit der finanziellen Unterstützung des BMAS innovative Gestaltungsmöglichkeiten für die digitale Arbeitswelt zu entwickeln. Dabei geht es insbesondere darum, neue Arbeitsweisen in den Themenfeldern Führung, Chancengleichheit und Teilhabe, Gesundheit und Wissensmanagement zu erproben.
Auf der Praxis- und Transferplattform www.experimentierraeume.de können die teilnehmenden Organisationen ihre Lern- und Experimentierräume vorstellen und sich mit anderen Teilnehmern austauschen. Gleichzeitig beziehen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gewerkschaften auf der Plattform Stellung zu unterschiedlichen Aspekten der Digitalisierung.
Von besonderem Interesse sind laut Förderrichtlinie unter anderem „innovative Konzepte orts- und zeitflexibler Arbeit, auch für Beschäftigte mit Betreuungspflichten oder für Menschen mit Behinderung, und Modelle lebensphasenorientierter Arbeitsorganisation“.
Bewerbungsschluss und -dauer
Interessierte Unternehmen können sich bis zum 30. Oktober 2017 um eine Förderung bewerben. Die Dauer der Förderung beträgt drei Jahre und beginnt im ersten Halbjahr 2018. Weitere Informationen zu Förderbedingungen, Bewerbungsverfahren und Leistungsumfang befinden sich auf der Website der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung . Sie führt das Bewerbungsverfahren durch.